Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn: Gibt es wirklich eine Vorgabe?
Auch wenn es immer wieder diskutiert wird: Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempolimit. Aber: Gibt es eigentlich eine Mindestgeschwindigkeit?
Im Ausland sind die Menschen oft erstaunt: Auf deutschen Autobahnen darf man wirklich so schnell fahren, wie man will? Im Grunde schon – wobei es in der Realität etwas anders aussieht: Auch hierzulande gibt es auf vielen Abschnitten Tempolimits. In vielen anderen EU-Ländern, wie etwa Italien ist aber generell bereits bei maximal 130 km/h Schluss – wobei die Italiener darüber nachdenken, das Tempolimit zu lockern. Doch während über die maximal erlaubte Geschwindigkeit meist viel diskutiert wird, stellt sich manchem eine ganz andere Frage: Gibt es auf deutschen Autobahnen eigentlich auch eine Mindestgeschwindigkeit?
Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen: Warum bei Missachtung Ärger drohen kann
Abgesehen von Tempolimits gibt es in Deutschland zunächst einmal die sogenannte „Richtgeschwindigkeit“, die bei 130 km/h liegt. Diese gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen für Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung, die in der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) festgehalten ist. Wichtig: Auch wenn im Falle einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit keine Strafen drohen, so kann es unter Umständen dennoch empfindlich teuer werden, sich nicht daran zu halten – und zwar, wenn es zu einem Unfall kommt. Weil durch die Missachtung der Richtgeschwindigkeit die Unfallgefahr steigt, droht im Falle eines Crashs unter Umständen eine Mithaftung.

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Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf Autobahnen? Ein Missverständnis
Eine konkrete „Mindestgeschwindigkeit“ auf der Autobahn gibt es aber nicht. Gelegentlich kursiert das Gerücht, dass man beispielsweise mindestens mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h fahren müsste – doch dabei handelt es sich um ein Missverständnis: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist lediglich festgehalten, dass auf Autobahnen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt in der Lage sind, schneller als 60 km/h zu fahren.
Auch wenn es kein Mindesttempo gibt: Extremen Autobahn-Schleichern drohen dennoch Strafen
Ähnlich wie im Falle der Richtgeschwindigkeit können Autofahrern aber dennoch Strafen drohen, wenn sie auf Autobahnen zu langsam unterwegs sind. Einen Ford-Fahrer zog die Polizei beispielsweise aus dem Verkehr, weil er mit 20 km/h über die Autobahn schlich. Grundlage dafür ist § 3, Absatz 2 der StVO: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern“, heißt es dort. Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) zählen zu den „triftigen Gründen“ unter anderem schlechte Witterungsbedingungen wie etwa Regen, Nebel oder eine vereiste Fahrbahn oder besondere Verkehrsumstände wie etwa eine Baustelle.