Strafzettel im Ausland: „Urlaubs-Tickets“ lieber nicht ignorieren
Wenn nach dem Auto-Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt, sollte man ihn besser bezahlen – sonst droht Ärger.
Eine Urlaubsfahrt ins Ausland sollte man auf jeden Fall gut vorbereiten – sonst kann man schnell eine böse Überraschung erleben und dadurch der Spaß an den Ferien vermiest werden. Gerade die Verkehrsregeln des Urlaubslandes – oder auch der Länder, die man auf dem Weg dorthin durchquert – sollte man sich genauer ansehen, sonst wird es schnell teuer. Wer im Ausland trotzdem ein Knöllchen für Falschparken oder ein Ticket für einen Tempoverstoß kassiert, sollte den Bußgeldbescheid besser nicht ignorieren – denn Strafen aus EU-Ländern können mittlerweile auch in Deutschland vollstreckt werden.

Strafzettel im Ausland: „Urlaubs-Tickets“ besser nicht ignorieren
Der deutsche Bußgeldkatalog ist im Vergleich zu ausländischen Strafen teils ziemlich moderat – so werden laut ADAC beispielsweise in Frankreich bei einer Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 20 km/h mindestens 135 Euro fällig, in Italien sogar mindestens 175 Euro. Und so eine Strafe sollte man auch zügig bezahlen, denn ab einem Betrag von 70 Euro werden Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt. Die einzige Ausnahme ist Österreich: Hier werden Bußgelder wegen eines speziellen Abkommens schon ab 25 Euro eingetrieben. Generell sollten Autofahrer im Nachbarland ihren Gasfuß zügeln, denn 2021 trat hier das sogenannte „Raserpaket“ in Kraft, das teils drakonische Strafen vorsieht,
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Strafzettel im Ausland: Auch Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern besser bezahlen
Für die Eintreibung der ausländischen Bußgelder ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Wichtig zu wissen: Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Doch Vorsicht: Ob man den Strafzettel in so einem Fall nicht bezahlt, sollte man sich sehr gut überlegen. Denn bei der nächsten Reise in dasselbe Land kann mächtig Ärger drohen – die Strafen verjähren teils erst nach mehreren Jahren. Und man muss auch nicht zwangsweise mit dem Auto einreisen – selbst bei einer Passkontrolle am Flughafen können säumige Verkehrssünder auffliegen.
Was viele auch nicht wissen: In einigen Ländern kann sich ein schnelles Bezahlen der Strafe lohnen – denn dort (beispielsweise in Spanien) gibt es in so einem Fall einen Rabatt von bis zu 50 Prozent, wenn man innerhalb einer bestimmten Frist die Summe begleicht.