Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag: Gilt sie auch an den Feiertagen?

Einige Tempolimits gelten nur an bestimmten Tagen und Uhrzeiten. Bei Straßen, in denen sich eine Schule befindet, gelten diese in der Regel von Montag bis Freitag. Doch wie sieht es an Feiertagen aus?
Es gibt Situationen im alltäglichen Straßenverkehr, in denen selbst erfahrene Fahrer unsicher sind und sich deshalb falsch verhalten – zum Beispiel beim Grünpfeil an der Ampel*. Unklarheit herrscht auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nur zu bestimmten Zeiten gelten. Schulen befinden sich in der Regel in einer Straße, in der Tempolimit 30 angeordnet ist, aber nur von Montag bis Freitag. Müssen sich Autofahrer auch daran halten, wenn es sich um einen Feiertag handelt?
Tempolimit gilt auch an Feiertagen, die auf Wochentage fallen
Wie der ADAC berichtet, musste das Oberlandesgericht Brandenburg diesbezüglich ein Urteil fällen, nachdem ein Autofahrer in einer solchen Straße mit 39 km/h geblitzt wurde. Die Tempobegrenzung gilt laut dem Straßenschild von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr. Zudem ist das Zusatzschild „Schule“ angebracht. Der Fahrer beschwerte sich, da es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelte – und er argumentierte, dass es sich dabei um keine tatsächliche Schulzeit handelt.
Die Richter urteilten jedoch, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auch an Feiertagen gilt. Es könne nicht dem Verkehrsteilnehmer überlassen werden, zu beurteilen, ob ein Tempolimit an einem Feiertag gilt oder nicht. Das Zusatzschild „Schule“ sei lediglich eine zusätzliche Information für Autofahrer, welches selbst allerdings keine Verkehrsregeln anordnet oder aufhebt. Es könne daher genauso gut weggelassen werden.
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Tempolimit an Feiertagen: Nicht überall gleich geregelt
Der ADAC weist allerdings auf seine eigenen Juristen hin, die erklären, dass die Rechtsprechung in Deutschland nicht einheitlich ist. 2014 hätte es demnach einen Fall gegeben, in dem das Amtsgericht Wuppertal entschied, dass die auf Wochentage beschränkten Tempolimits nicht an Feiertagen gelten.
Was sollten Autofahrer also tun? Im Zweifel sollte man immer das ausgeschilderte Tempolimit einhalten. Das dient zur allgemeinen Verkehrssicherheit und außerdem besteht kein Risiko, geblitzt zu werden. (ök) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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