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HU-Termin steht an? Welche Dinge unbedingt im Auto sein müssen

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Vor der Hauptuntersuchung können Autobesitzer ihren Wagen selbst schon einmal grob durchchecken. Wichtig ist auch, dass bei der Prüfung alles nötige an Bord ist.

Gerade Besitzer von etwas älteren Fahrzeugen treibt der Gedanke an die anstehende Hauptuntersuchung (HU abgekürzt und umgangssprachlich gerne auch als „TÜV“ bezeichnet) manchmal Schweißperlen auf die Stirn. Denn so mancher Mangel, den ein Prüfer aufdeckt, kann eine teure Reparatur zur Folge haben. Und ohne den Schaden zu beheben, bekommt man eben auch keine neue Plakette. Es gibt aber einige Punkte, die man sicherheitshalber schon mal vor der Prüfung schon einmal unter die Lupe nehmen sollte. Und auch einige Dinge, die bei der HU unbedingt im Auto sein müssen.

Anstehende HU: Was Sie als Autobesitzer an Ihrem Wagen kontrollieren sollten

Nach der Neuzulassung eines Wagens haben Sie zunächst einmal drei Jahre Zeit, bis Sie zum ersten Mal damit zur Hauptuntersuchung müssen – danach wird die Prüfung alle zwei Jahre fällig. Eine HU kann nicht nur der TÜV (Technischer Überwachungsverein) durchführen – Autobesitzer können beispielsweise sich die Plakette auch von DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein), KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) oder GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) zuteilen lassen. Doch egal, welches Angebot man nutzt: Folgende Dinge lohnt es sich, vor der anstehenden HU einmal genauer zu prüfen:

Ein TÜV-Prüfer untersucht ein Auto
Vor der Hauptuntersuchung sollten sich Autofahrer vergewissern, dass allen nötigen Dinge im Auto sind. (Symbolbild) © Eibner/Imago

HU-Termin rückt näher: Welche Dinge auf jeden Fall im Auto sein sollten

Allerdings sollte am Fahrzeug nicht nur alles funktionieren und unbeschädigt sein – es gibt auch einige Dinge, die man im Auto dabei haben muss. Dazu gehören laut ADAC:

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Außerdem sind bei der Hauptuntersuchung einige Dokumente unerlässlich: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) sowie – wenn das Auto nicht zugelassen ist – die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Wer an seinem Wagen technische Veränderungen vorgenommen hat, muss zusätzlich entsprechende Unterlagen und Nachweise dabeihaben.

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