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Diesel- & Benzinvorrat anlegen: So viel Kraftstoff dürfen Sie zu Hause lagern

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Von: Juliane Gutmann

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Sie zücken die Kanister, wenn Sie eine günstige Tankstelle gefunden haben? Wer gerne Benzin hamstert, sollte folgende Regel kennen.

Die aktuellen Spritpreise verleiten so manch einen Autofahrer, sich auf die Lauer zu legen. Kaum senkt eine Tankstelle ihre Preise für Diesel und Super, wird dann nicht nur vollgetankt*, sondern auch ein Vorrat mit nach Hause genommen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Könnte man theoretisch die ganze Garage mit Sprit-Kanistern füllen? Die Rechtslage ist eindeutig. Da es sich um brennbare Flüssigkeiten handelt, gelten Obergrenzen für die Lagerung von Diesel und Benzin.

Maximal 20 Liter Kraftstoff im Keller, maximal 220 Liter in der Garage

Wie der ADAC als Europas größter Verkehrsclub informiert, schreibt etwa die Bayerische Garagenverordnung vor, welche Kraftstoffmengen in Garagen gelagert werden dürfen. Der Verordnung zufolge dürfen in Kleingaragen bis 100 Quadratmeter bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin auf Vorrat gehalten werden. Allerdings nicht in allen Behältnissen: Der Kraftstoff muss in dicht verschlossenen und bruchsicheren Kanistern oder ähnlichen Gefäßen gelagert werden, heißt es weiter. Die Regelungen können je nach Bundesland voneinander abweichen, weil Garagen- und Brandschutzverordnungen Ländersache sind.

Sie haben keine Garage und möchten Sprit in Kunststoff- oder Metallkanistern in der Wohnung oder im Keller verstauen? Auch hier kann nicht unbegrenzt viel Kraftstoff gehortet werden. Wie das Portal Autozeitung.de meldet, dürfen im Keller maximal 20 Liter Kraftstoff gebunkert werden. Allerdings gelte diese Gesamtmenge an Kraftstoffen für den gesamten Kellerbereich, heißt es weiter. Im Keller eines Mehrparteien-Mietshauses mit vielen durch Bretterverschläge abgetrennten Kellerabteilen dürfen also maximal 20 Liter Benzin oder Diesel gelagert werden. Oftmals sind Informationen diesbezüglich auch in Mietverträgen und den dazugehörigen Hausordnungen vermerkt.

Frau tankt ihr Auto
Autofahren ist derzeit ein teures Unterfangen. Wer eine günstige Tankstelle findet, könnte auf die Idee kommen, auf Vorrat zu tanken. Doch wohin mit den Kanistern? © Imago/Archiv

Benzin nicht in der Wohnung bunkern

Voraussetzung für die Lagerung von Treibstoff ist immer, dass die Räumlichkeiten dafür geeignet sind. Dies ist nicht der Fall, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Treppenhäuser, Flure und Durchfahrten dürfen entsprechend nicht als Benzin-Lager genutzt werden. Auch in Wohnräumen und Dachböden darf kein Benzin gebunkert werden. Erlaubt ist lediglich das Aufbewahren von Waschbenzin und Feuerzeugbenzin in Wohnräumen. Als Begründung weist die ARAG Versicherung darauf hin, dass es lebensgefährlich werden kann, Kraftstoff daheim zu lagern. Zu schnell könnten entzündliche und giftige Dämpfe aus den Reservebehältern entweichen. (jg) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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