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Gestürzt im Homeoffice auf dem Weg zur Toilette? Wann die Unfallversicherung zahlt – und wann nicht

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Von: Juliane Gutmann

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Frau arbeitet von daheim aus.
Für einen Unfall im Homeoffice kommt die betriebliche Unfallversicherung nicht in allen Fällen auf. © Eugenio Marongiu/Imago

Zu schweren Unfällen kann es auch im Haushalt kommen. Doch wer zahlt, wenn man sich während der Homeoffice-Zeit den Knöchel bricht oder schlimmeres passiert?

Während der Corona-Pandemie verlagerten viele Arbeitnehmer ihr Büro nach Hause. Die Vorteile liegen auf der Hand: Weniger Ablenkung, wenn man das Arbeitszimmer für sich allein hat und der Wegfall des Arbeitsweges. Doch wie im Büro und auf dem Weg dorthin, kann es auch im Homeoffice* zu Unfällen kommen. Und das nicht zu knapp: Wie das Versicherungsunternehmen Hannoversche informiert, ist das Zuhause der gefährlichste Ort der Welt. Etwa 2,8 Millionen Menschen würden jedes Jahr im eigenen Heim verunfallen, rund 8.000 Menschen sterben jährlich nach Haushaltsunfällen, heißt es weiter. Zum Vergleich: Im Straßenverkehr sind es nicht einmal halb so viele Menschen.

Ein Grund: In den eigenen vier Wänden ist man häufig unaufmerksamer, als wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist. Herumliegende Gegenstände wie Spielzeug können allerdings zur gefährlichen Stolperfalle werden. Auch ein Treppensturz kann zu Knochenbrüchen führen. So widerfahren ist es einem Arbeitnehmer, der auf dem Weg zum Arbeitsplatz auf der Wendeltreppe stürzte und sich einen Brustwirbelbruch zuzog.

Der Fall ging vor Gericht – und löste eine wichtige Debatte aus.

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Der Gang zur Toilette zählt zu den Wegen, die im Homeoffice versichert sind

2018 kam es zu dem Treppensturz, der einen Arbeitnehmer vor Gericht ziehen ließ. Der Grund dafür: Die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft weigerte sich zu zahlen, obwohl der Unfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz passierte. Ihr Argument war, dass der Versicherungsschutz erst im Arbeitszimmer beginne. Doch das oberste Bundessozialgericht widersprach und stufte den Unfall als Arbeitsunfall ein, da sich der Kläger auf dem direkten Weg zur Arbeit befand, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern. Das Beschreiten der Treppe habe der Arbeitsaufnahme gedient und sei als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers ein versicherter Betriebsweg gewesen, heißt es weiter. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse daher aufkommen.

Im Fall von Homeoffice kommen die Wege innerhalb eines Haushalts den betrieblichen Wegen gleich, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Mit der Gesetzesänderung sind diese seit Juni 2021 nun ausdrücklich versichert, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Festgelegt wurde dies im § 8 im Sozialgesetzbuch.

Wege im Homeoffice, die für die Arbeitsaufnahme nötig sind, sind entsprechend versichert. Außerdem versichert sind:

Nicht in den betrieblichen Versicherungsschutz fallen dagegen alle Wege, die private Gründe haben. Dazu zählt etwa der Gang zur Haustür, weil der Postbote ein Paket bringt.

Was nach einem Arbeitsunfall zu tun ist

Kommt es zum Arbeitsunfall, muss dieser sofort an den Arbeitgeber gemeldet werden. Die gesetzliche Unfallversicherung entscheidet nach Auswertung des Falls, ob ein Betriebsunfall vorliegt. Falls ja, muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen aufkommen, etwa Behandlungskosten oder Rentenzahlungen. (jg) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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