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Corona-Soforthilfe für Firmen: Rückmeldungsfrist verlängert

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Corona-Soforthilfe
Unternehmen in Baden-Württemberg, die Corona-Soforthilfen beantragt haben, haben nun bis zum 16. Januar Zeit, ihre Rückmeldung abzuschicken. © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Unternehmen im Südwesten, die Corona-Soforthilfen erhalten haben, müssen diese nicht zurückzahlen. Außer, es wurden falsche Angaben zur Liquidität gemacht. Für die Rückmeldung, die hierüber Auskunft geben soll, haben Unternehmen nun etwas länger Zeit.

Stuttgart - Empfänger von staatlicher Corona-Soforthilfe im Südwesten haben nun mehr Zeit, um ihre sogenannte Rückmeldung abzuschicken. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt wurde die Frist bis zum 16. Januar verlängert. Die reguläre Frist lief an diesem Sonntag (19. Dezember) aus.

Mehrere Medien hatten zuvor berichtet, dass die Rückmeldung bei der landeseigenen L-Bank zu Unmut bei Betroffenen geführt habe. Die Staatsbank schrieb seit Oktober Kleinunternehmen und andere Empfänger an, die zu Beginn der Pandemie im vergangenen Jahr Hilfe erhalten hatten.

Rückzahlungspflicht nur bei falsch gemachten Angaben

„Weiterhin gilt, dass die Soforthilfe Corona grundsätzlich nicht zurückzubezahlen ist“, berichtete das Ministerium. Das gelte aber nur, falls die Angaben damals richtig und vollständig gewesen seien.

Falls der Liquiditätsengpass geringer gewesen sei als zunächst angegeben, müsse ein Rückzahlungsbedarf mitgeteilt werden. Mögliche Bescheide für Rückzahlungen sollten erst vom März an verschickt werden, schrieb das Ministerium.

Mit der Soforthilfe wurden demnach Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr vergangenen Jahres infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe hatten.

Moratorium für Rückzahlung gefordert

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch, forderte, die Rückzahlungsforderungen vorübergehend auszusetzen. „Dass die Wirtschaftsministerin nun auf den letzten Metern zumindest die Rückmeldefrist in den Januar schiebt, ist ein erstes Eingeständnis, dass das ganze Verfahren zur Unzeit kommt“, sagte Weirauch. „Die Erkenntnis reicht aber nicht aus.“

Die Betriebe hätten angesichts der vierten Corona-Welle aktuell genug Sorgen. „Es braucht ein Moratorium für die Rückzahlung von Wirtschaftshilfen, bis sich die Corona-Lage wieder beruhigt hat.“ dpa

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