Rente mit 63: Wie hoch Abzüge ausfallen, hängt vom Geburtsjahr ab
Die Rente mit 63 – davon träumen viele Arbeitnehmer. Doch nicht für alle Jahrgänge ist sie abschlagsfrei möglich. Wer ohne Abzüge in die Frührente darf, erfahren Sie hier.
Wieso noch länger arbeiten, wenn man auch früher in Rente* gehen kann? Das denken sich viele Arbeitnehmer, bei denen das Renteneintrittsalter näher rückt. Es kommt aber auf den eigenen Jahrgang und die Anzahl der Beitragsjahre an, wann man frühestens ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf. Das früheste Renteneintrittsalter ist dabei mit 63. Im vergangenen Jahr nutzten 26,3 Prozent aller Neurentner diese abschlagsfreie „Rente ab 63“, wie 24hamburg.de berichtet.
Es wird zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte unterschieden. Für die Altersrente für langjährig Versicherte brauchen Sie 35 Versicherungsjahre. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind es 45 Beitragsjahre. Je nachdem, welchen Jahrgang Sie angehören, gelten andere Regeln für die Rente mit 63.
Altersrente nach 45 Jahren: So gehen Sie mit 63 in Rente
Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren früher in Rente zu gehen. Oft wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, doch das trifft nicht mehr auf alle zu. Nur diejenigen, die vor 1953 geboren sind, können seit dem 1. Juli 2014 mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge früher in den Ruhestand. Da das Rentenalter aber schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr auf einen späteren Zeitpunkt – betroffen sind davon die Jahrgänge 1953 bis 1963. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 können abschlagsfrei erst mit 65 in eine verfrühte Rente gehen – für sie müsste es korrekterweise „Rente mit 65“ heißen.
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Altersrente nach 35 Jahren: Rente mit 63 möglich?
Ab 35 Versicherungsjahren gelten Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung als „langjährig versichert“ und können von der „Rente mit 63“ Gebrauch machen. Allerdings wird Ihnen für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Maximal können Ihnen dadurch 14,4 Prozent der Rentenbezüge abgezogen werden. In der Tabelle sehen Sie, wie hoch die Abzüge je Geburtsjahrgang für langjährig Versicherte sind, wenn sie mit 63 in Rente gehen wollen.
Tabelle: Abzüge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte
Jahrgang | Regulärer Rentenbeginn | vorgezogener Rentenbeginn | Abzüge bei Rente mit 63 |
---|---|---|---|
1947 | 65 Jahre + 1 Monat | 25 Monate | 7,5 Prozent |
1948 | 65 Jahre + 2 Monate | 26 Monate | 7,8 Prozent |
1949 | 65 Jahre + 3 Monate | 27 Monate | 8,1 Prozent |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate | 28 Monate | 8,4 Prozent |
1951 | 65 Jahre + 5 Monate | 29 Monate | 8,7 Prozent |
1952 | 65 Jahre + 6 Monate | 30 Monate | 9 Prozent |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate | 31 Monate | 9,3 Prozent |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate | 32 Monate | 9,6 Prozent |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate | 33 Monate | 9,9 Prozent |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate | 34 Monate | 10,2 Prozent |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate | 35 Monate | 10,5 Prozent |
1958 | 66 Jahre | 36 Monate | 10,8 Prozent |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 38 Monate | 11,4 Prozent |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 40 Monate | 12 Prozent |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 42 Monate | 12,6 Prozent |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 44 Monate | 13,2 Prozent |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 46 Monate | 13,8 Prozent |
1964 | 67 Jahre | 48 Monate | 14,4 Prozent |
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Rente mit 63: Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten
Eine Beschäftigung kann sich auf bei vorgezogenen Altersrenten auf die Höhe der Rente auswirken. Als Hinzuverdienst zählen unter anderem ein Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (zum Beispiel aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) oder Vorstandsruhegeld. Bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze dürfen Sie maximal 6.3000 Euro im Kalenderjahr dazuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Wenn Ihr Entgelt höher als der Freibetrag ausfällt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser wird laut der Deutschen Rentenversicherung durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf die Monatsrente angerechnet. Für das Jahr 2022 gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine erhöhte Verdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente von 46.060 Euro im Kalenderjahr.