Fallstricke beim Erben: Vollmacht des Verstorbenen, Testament oder Erbschein?
Selbst nach einem Todesfall im engeren Kreis kann sich leider selten ausschließlich auf das gebührende Trauern um den Verstorbenen konzentriert werden.
Meist gibt es für die verbliebenen Angehörigen viel Bürokratisches zu regeln. Wurde ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag hinterlassen, reicht dieses Dokument mit dem entsprechenden Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts in der Regel aus, um die Behörden von der rechtmäßigen Erbfolge zu überzeugen, schreibt die Ratsgeberseite Erbrecht-ratgeber.de. Mit einem privaten Testament könnte es spätestens beim Grundbuchamt scheitern. Dann braucht es, ähnlich wie wenn kein letzter Wille vorläge, einen Erbschein.
Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?
Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das die Erbenstellung einer Person nach dem Tod eines Verwandten bestätigt und ihr so ermöglicht, das Erbe anzutreten und über den Nachlass zu verfügen. Er dient als Nachweis gegenüber Banken, Versicherungen und anderen Institutionen, um Zugriff auf Konten, Vermögenswerte und Eigentum des Verstorbenen zu erhalten.

Der Antrag auf einen Erbschein kann nur von berechtigten Erben ans Nachlassgericht gestellt werden. Aus finanziellen Gründen suchen sich nicht wenige Menschen eine Alternative zu dieser Urkunde. Gemessen am jeweiligen Nachlasswert können diese Gebühren schnell in einen drei, vier- oder sogar fünfstelligen Euro-Bereich fallen.
Vorliegen einer Vollmacht des Verstorbenen
Wer sich als Erblasser noch zu Lebzeiten mit der Thematik befasst, kann mit einer Vollmacht an seinen Erben eine legale Alternative zum Erbschein schaffen. Das erspart den Hinterbliebenen Zeit und Geld. Die Reichweite und den Inhalt der Vollmacht bestimmt der Vollmachtgeber und zukünftige Erblasser selbst. Hierbei muss beispielsweise entschieden werden, ob die Vollmacht noch vor (transmortal) oder erst nach (postmortal) dem Tod des Vollmachtgebers greift. Der Erbe kann mit einer über den Tod hinaus geltenden Vollmacht, auch ohne Testament und Erbschein über das Erbe verfügen.
Ein gültiges Testament hinterlassen
Besonders wenn Immobilien hinterlassen werden, ist es durchaus ratsam, nach dem Erstellen seines Testaments zum Notar zu gehen. Die für das Vererben einer Immobilie nötige Übertragung im Grundbuch bedarf nämlich entweder einem notariellen Testament oder einem Erbschein. Wie das Ausstellen eines Erbscheins ist auch die notarielle Beglaubigung Ihres Testaments nicht kostenlos. Auch hier wird bei den Gebühren wieder mit dem jeweiligen Nachlasswert gerechnet.
Auch nicht kostenfrei ist die anschließende Aufbewahrung Ihres Testaments beim Nachlassgericht – dem örtlichen Amtsgericht. Diese Methode ist trotzdem durchaus empfehlenswert, denn im Todesfall kann das Testament so mit Sicherheit gefunden und nach dem Tod des Erblassers eröffnet werden. Das gilt, laut Ndr.de, sowohl für handschriftliche als auch für notariell protokollierte Testamente.