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Countdown 2021: So können Sie zum Jahreswechsel Steuern sparen

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Für die Steuererklärung 2020 stehen einige Änderungen an.
Das Jahr ist bald zu Ende - doch an der ein oder anderen Stelle könnten sich Ausgaben jetzt noch steuerlich positiv auswirken. © imago images / MiS

Wer steuerliche Vorteile im alten Jahr nutzt, kann eine Menge Geld sparen. Und wie steht es mit den Investitionen fürs neue Jahr? Experten geben Tipps.

Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu. Wie lassen sich an der ein oder anderen Stelle vielleicht noch Steuern sparen*? Zum Jahreswechsel gibt es jetzt noch einige Möglichkeiten, die Sie als Steuerzahler nutzen können. Zum Glück haben Experten ein paar einfache Tipps parat - hier eine Auswahl:

1. Steuererklärung für die Vorjahre einreichen

In vielen Fällen lohnt es sich, wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben. „Arbeitnehmer ohne weitere Neben­einkünfte können noch bis zum 31. Dezember 2021 ihre Steuererklärung für 2017 einreichen“, informierte Test.de (Stand: 9. November). Die Aussichten, eine Steuererstattung herauszuholen, stehen den Experten der Stiftung Warentest zufolge gut, „da die Einkünfte aus diesem Jahr bereits durch den Lohn­abzug besteuert wurden“, hieß es in dem Beitrag. Mehr über die Abgabefristen für Ihre nächste Steuererklärung erfahren Sie hier

Lesens Sie zudem: Corona-Bonus, Kinderzuschlag, Mindestlohn: Das ändert sich 2022 beim Geld

2. Heiraten und vom Splitting profitieren

Zugegeben, mit Blick in Richtung Silvester wird es knapp. Wer jetzt allerdings noch heiratet, kann Test.de zufolge fürs gesamte Jahr 2021 „rück­wirkend den Splitting­tarif geltend machen“. In dem Beitrag hieß es: „Durch das Splitting sparen Sie umso stärker, je weiter ihre Einkommen voneinander abweichen und je höher der Steu­ersatz ist. Haben beide ein nahezu gleich hohes Einkommen, wirkt sich der Splitting­tarif dagegen kaum aus.“ Möglicherweise ist das Splitting in der jetzigen Form allerdings bald Geschichte und wird möglicherweise durch ein moderneres Familiensplitting ersetzt - mehr darüber, was laut dem Koalitionsvertrag zur Familienpolitik an der Stelle bislang vorgesehen ist, erfahren Sie hier.

3. Lohnsteuerklassen überprüfen

Verheiratete sollten überprüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch passen, hieß es zudem in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Stand: 11. November). Das kann besonders zum Jahresende sinnvoll sein, wie der Bund der Steuerzahler dpa zufolge zum Zeitpunkt riet. Ändert sich im kommenden Jahr beispielsweise durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Partnern, kann sich der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination lohnen, so der Hinweis an der Stelle.

Lesen Sie dazu: Steuerliche Homeoffice-Pauschale wird bis Ende 2022 verlängert: So viel Geld ist drin

4. Arbeitsmittel direkt von der Steuer absetzen

Das Finanzamt gewährt Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro als Werbungs­kosten. Häufig lägen die tatsäch­lichen Jobkosten aber höher, so der Hinweis von Test.de. Wer für die Arbeit lange Stre­cken pendele, oft verreise oder eine Zweit­wohnung am Arbeits­platz miete, könne die entstandenen Kosten absetzen. „Jeder Euro, mit dem Angestellte über der Pauschale liegen, wirkt sich aus und verringert die Einkommensteuer.“

Noch ein Hinweis der Steuer-Experten der Stiftung Warentest: Auch wenn man manche Ausgaben wie etwa für den Job vorzieht, lassen sich womöglich Steuern sparen. Wer im kommenden Jahr zum Beispiel eine Fort­bildung besuche, könne sie „schon jetzt bezahlen und für 2021 absetzen“, hieß es auf Test.de. „Arbeits­mittel bis 800 Euro netto werden auf einen Schlag im Jahr des Kaufs abge­setzt. Bei teureren Gegen­ständen werden die Kosten auf die Jahre der voraus­sicht­lichen Nutzungs­dauer aufgeteilt.“

Lesen Sie hier: Weniger Einkommen 2022? Warum es sich trotzdem lohnen kann, manche Ausgaben vorzuziehen

5. Krankheitskosten bündeln

Auch Krankheitskosten wie zum Beispiel Ausgaben für den Zahnersatz, die Brille, Physiotherapie oder Zuzahlungen zu Heilmitteln und Medikamenten senken die Steuerlast. Steuerlich betrachtet kann es sich lohnen, manche der Kosten zu bündeln. Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern hatte es an einem Beispiel so erklärt: „Wer für das Jahr 2022 beispielsweise einen zuzahlungspflichtigen Kur- oder Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Augen-Laser-Operation plant, sollte andere Gesundheitskosten am besten auch ins neue Jahr verschieben“, hieß es in der Mitteilung der Lohi. Denn die Überschreitung der individuellen Zumutbarkeitsgrenze für die außergewöhnlichen Belastungen sei notwendig, „damit ein Steuervorteil entsteht“. Würden die selbst getragenen Kosten unterdessen auf mehrere Jahre verteilt, „bringt man sich meistens selber um den Genuss, die Einkommensteuer durch die außergewöhnlichen Belastungen zu drücken“, so der Hinweis der Experten.

Wer zudem die Höchst­beträge etwa für die Kinder­betreuung oder die Hand­werker bereits ausgeschöpft hat, sollte die Bezahlung weiterer Dienst­leistungen lieber aufschieben, hieß es auf Test.de. Mehr darüber, wie Sie zum Jahreswechsel 2021/2022 Steuern sparen können, indem Sie manche Investitionen ins nächste Jahr verlegen und andere stattdessen nun noch vorziehen, erfahren Sie zudem hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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