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FFP2-Masken-Gutscheine: Diese Bürger können sich freuen – auch Söder und junge Menschen bekommen Coupons

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Von: Juliane Gutmann

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Bei vielen Menschen flattert derzeit ein FFP2-Masken-Gutschein ins Haus. Rund 34 Millionen Bürger sollen Anspruch auf vergünstigte Masken haben. Zählen Sie dazu?

Derzeit wundert sich so manch einer über Post von der Krankenkasse. Diese versenden auf Geheiß der Bundesregierung zwei Coupons für jeweils sechs FFP2- oder vergleichbare Masken*, die man in der Apotheke einlösen kann. Diese sollten eigentlich Senioren und chronisch Kranken vorenthalten sein, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet. Doch auch so manch junger, vermeintlich gesunder Mensch fischt derzeit die Masken-Gutscheine aus dem Briefkasten. Und auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bekam einen Brief zugeschickt, der ihn berechtigt, sich eine vergünstigte Maske in der Apotheke zu holen – obwohl er nicht zur Risikogruppe zählt.

Die Coupons werden an rund 34 Millionen Bundesbürger verschickt. Diese müssen allerdings einen Eigenanteil von zwei Euro zu sechs Masken leisten. Wie die Techniker Krankenkasse meldet, sieht die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, dass der Reihe nach folgende Personengruppen angeschrieben werden:

Zu den Coupon-anspruchsberechtigten Risikogruppen zählen ebenfalls:

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Auch Verdacht auf Asthma kann zum Versand der FFP2-Masken-Gutscheine führen

Doch so mancher Gutschein landet auch bei gesunden Menschen. So zitiert die dpa einen jungen Mann, der auf Twitter postete: „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“. Selbst Kinder sollen bereits Masken-Gutscheine erhalten haben, obwohl es vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums heißt, dass nur alte und vorerkrankte Menschen Anspruch haben.

Eine Sprecherin der AOK Bayern in München erläutert der Deutschen Apotheker Zeitung zufolge: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt hat, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspricht. Dazu zählt etwa Asthma. „Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen „Verdacht auf Asthma“ untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben“, sagte ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) laut dpa: „Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, heißt es weiter vonseiten der PKV. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.

Auch Söder bekommt Masken-Berechtigungsschein – gibt diesen aber zurück

Auch der Masken-Gutschein an Markus Söder zählte wohl zu diesen Irrläufern: „Da war ich schon etwas überrascht“, sagte der CSU-Chef am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München. Er könne sich nicht erklären, warum er das Schreiben erhalten habe. Der 54-Jährige betonte der dpa zufolge, dass er die Gutscheine nicht einlösen, sondern zurückgeben werde. (jg) *Merkur.de gehört zum deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerk.

Mehr Quellen: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/corona-virus/; https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/12/

Weiterlesen: FFP2-Maske bis zu fünfmal wiederverwenden – mit diesem einfachen Wäscheleinen-Trick.

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