Altersdiskriminierung im Job: „Mitarbeiter zwischen 25 und 45 Jahren bevorzugt“

Aufgrund seines Alters einen Job nicht zu bekommen, ist in vielen Fällen verboten. Das trifft auf junge und ältere Menschen zu. Diese Maßnahmen könnten helfen.
Wenn Sie einen neuen Job suchen, dann schauen Sie sich zwangsläufig viele Stellenausschreibungen an. Einige Formulierungen in den Ausschreibungen sollten allerdings Ihre Alarmglocken klingeln lassen. Schnell kann eine Altersdiskriminierung vorliegen – die kann junge und ältere Menschen treffen. Im Folgenden lesen Sie, was genau eine Altersdiskriminierung ist und was dagegen getan werden kann.
Altersdiskriminierung: Was bedeutet „Alter“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Das Alter bezieht sich auf die Lebensjahre des Bewerbers oder der Bewerberin, das Dienstalter spielt im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keine Rolle. Ziel ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (AGG § 1). Eine verbotene Diskriminierung des Alters kann laut der Anwaltskanzlei Hensche vorliegen, wenn:
- Ältere Menschen wegen ihres vorgerückten Lebensalters gegenüber Jüngeren benachteiligt werden, und/oder
- Jüngere Menschen wegen ihres niedrigeren Lebensalters gegenüber Älteren benachteiligt werden.
- Ohne, dass sachliche Gründe vorliegen.
Altersdiskriminierung: Wann „dürfen“ Menschen aufgrund des Alters schlechter gestellt werden?
Wie die Anwaltskanzlei Hensche mitteilt, basiert das Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters auf einer relativ neuen Rechtssprechung, daher gibt es auch einige gesetzliche, tarifliche und vertragliche Regelungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund des Alters besser oder schlechter stellen. Gesetzlich ist eine Benachteiligung erlaubt, wenn diese „objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“ (§ 10 Satz 1 AGG). Die Mittel, die ergriffen werden, müssen „angemessen und erforderlich“ sein.
Allgemein lässt sich allerdings sagen, dass die Rechtsentwicklung nicht abgeschlossen ist, viele Fragen werden divers diskutiert und können nicht direkt eindeutig beantwortet werden.
Dann ist eine Altersdiskriminierung verboten
Eine Altersdiskriminierung bei einer Stellenausschreibung liegt beispielsweise vor, wenn offenkundig ältere oder jüngere Bewerberinnen und Bewerber ausgeschlossen werden. Auf der Webseite der Anwaltskanzlei Hensche wird folgendes Beispiel skizziert:
In der Stellenausschreibung steht, dass „Unterstützung für unser junges Verkaufsteam“ gesucht werde. Mit dieser Formulierung wird die Pflicht zur nicht altersdiskriminierenden Stellenausschreibung verletzt. Sollte nämlich ein Bewerber oder eine Bewerberin geeignete Qualifikationen, aber schon fortgeschritteneren Alters sein, wird diese sich nicht auf die offene Stelle bewerben. Daraus resultiert ein Entschädigungsanspruch, dieser wird mittels Geld beglichen. Ein Indikator zur Berechnung ist das Monatsgehalt der ausgeschriebenen Stelle. Ein Vermerk, dass für die ausgeschriebene Stelle eine gewisse Berufserfahrung nötig ist, ist rechtens.
Schwierig wir es allerdings, wenn die Formulierung „Mitarbeiter:innen zwischen 25 und 45 Jahren bevorzugt“ in der Stellenausschreibung steht. Dies ist laut des Karriereportals Kununu nicht erlaubt. In diesem Fall wäre die Altersdiskriminierung leicht nachzuweisen. Übrigens: Wenn es denn zum Vorstellungsgespräch kommt, dann müssen Sie die Frage nach dem Alter nicht wahrheitsgemäß beantworten, gleiches gilt für die Familienplanung.
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Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung
Wenn ein Verstoß gegen die Altersdiskriminierung nach dem AGG vorliegt, dann können Sie dagegen vorgehen. Ihnen kann unter Umständen Schadensersatz zustehen. Wichtig zu beachten ist, dass die Forderungen binnen zwei Monate gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden müssen. Folgende Möglichkeiten gibt es laut dem Portal Karrierebibel für Sie:
- Betriebsrat: Gibt es einen Betriebsrat, dann ist dieser der richtige Ansprechpartner für Ihren Fall.
- Antidiskriminierungsstelle: Ein offizieller Ansprechpartner ist die Antidiskriminierungsstelle (ADS), diese ist per Mail und telefonisch erreichbar.