Krankschreibung per Videosprechstunde statt Arztbesuch - ab sofort möglich

Patienten können sich seit 7. Oktober auch per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Es gibt jedoch ein paar Bedingungen. Was Beschäftigte wissen sollten.
- Normalerweise müssen Patienten sich vom Arzt untersuchen lassen, wenn Sie eine Krankschreibung brauchen.
- Unter bestimmten Bedingungen können sich Patienten seit 7. Oktober 2020 auch per Videosprechstunden beim Arzt ein Attest ausstellen lassen.
- Was Patienten dazu wissen sollten, erfahren Sie hier.
Update vom 19.10.2020: Seit 7. Oktober 2020 dürfen Ärzte Patienten nun auch per Videosprechstunde krankschreiben. Bereits im Juli hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie verabschiedet, welche die Ausstellung von Krankenscheinen ohne vorherigen physischen Kontakt zum Arzt ermöglicht. Diese ist nun in Kraft getreten.
Ursprünglich erschienener Artikel: Ärzte dürfen einem Bericht der „Tagesschau“ zufolge gesetzlich krankenversicherte Patienten künftig unter bestimmten Bedingungen per Videosprechstunde krankschreiben. Eine entsprechende Anpassung der bundesweit geltenden Regeln habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach eigenen Angaben beschlossen (Stand: 16. Juli).
Bedingung für eine Krankschreibung per Video ist demnach, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist - und dass die Erkrankung eine entsprechende Untersuchung ohne persönliches Erscheinen zulässt. Und noch eine dritte Voraussetzung gibt es: Die Dauer ist im Fall einer erstmaligen Krankschreibung* auf sieben Tage begrenzt, wie der G-BA dem Nachrichtenportal „Tagesschau.de“ zufolge mitgeteilt hat.
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Arztbesuch - persönliche Untersuchung bleibt Standard
„Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde“, berichtet das Nachrichtenportal. Ein Anspruch auf Krankschreibung per Video bestehe nicht. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat dürfe auch weiterhin niemand krankgeschrieben werden, so die Tagesschau.
Und ohnehin bleibt dem Bericht zufolge die persönliche Untersuchung, sprich der Arztbesuch, weiterhin Standard. „Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt“, wird Monika Lelgemann vom Bundesausschuss zitiert. „Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen.“
So sei die neue Möglichkeit der Videosprechstunde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen worden, habe der Ausschuss betont. Zur Erinnerung: Um Arzt-Praxen in der Corona-Krise zu entlasten und das Infektionsrisiko zu senken, hatte es von März2020 an ausnahmsweise die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung gegeben - Ende Mai 2020 war diese Sonderregelung jedoch ausgelaufen und ein Arztbesuch ist seither wieder nötig. (ahu)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.
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