Befristeter Arbeitsvertrag: Tappen Sie nicht in diese Falle, wenn Sie vorzeitig kündigen wollen

Viele Jobsuchende nehmen einen befristeten Arbeitsvertrag an, wenn sich keine bessere Gelegenheit bietet. Doch bei der Kündigungsfrist erleben viele ein böses Erwachen.
Arbeitgeber bieten Bewerbern oft nur noch befristete Arbeitsverträge* über ein oder zwei Jahre an. Jobsuchenden bleibt dann oft nichts anderes übrig, als diesen anzunehmen – mangels Alternativen. Viele haben auch die Hoffnung, in der Zwischenzeit einen anderen, unbefristeten Job an Land zu ziehen und den befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig zu kündigen. Doch wer das vor hat, sollte vor der Unterschrift unbedingt einen genauen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Sonst könnte es ein böses Erwachen geben.
Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsvertrag: Kleingedrucktes prüfen
Tatsächlich sind befristete Arbeitsverträge per se darauf ausgelegt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Dauer zusammenarbeiten, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Deshalb nennt man ihn auch Zeitvertrag. Dieser endet dann automatisch zum vorgesehenen Termin. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung ist deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen. „Solche Verträge benötigen nicht unbedingt eine Kündigungsregelung. Wenn sie keine solche Regel enthalten, können sie allerdings auch nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden.“, bestätigen die Fachanwälte Croset auf Ihrer Internetseite.
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Arbeitnehmer sollten also unbedingt im Arbeitsvertrag prüfen, ob eine entsprechende Regelung zur Kündigungsfrist vorliegt. Übrigens, außerordentliche Kündigungen sind auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis jederzeit möglich, etwa wenn Arbeitnehmer eine schwere Pflichtverletzung begehen. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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