Begriffe im Arbeitszeugnis – was drinstehen darf und was es bedeutet
Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber können bei einer Bewerbung ausschlaggebend sein. Nicht immer stehen die Formulierungen jedoch wirklich für das, was sie beschreiben.
Ein sogenanntes Arbeitszeugnis wird durch den Vorgesetzten erstellt, sobald ein Arbeitnehmer seine Stelle eigenständig aufgibt oder gekündigt wird. Eine Rückmeldung dieser Art kann jedoch ebenfalls als Zwischenzeugnis angefertigt werden, wenn dies im Unternehmen üblich ist oder die angestellte Person es wünscht. Des Öfteren werden Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber bei Bewerbungen sogar ausdrücklich verlangt. In jedem Fall ist es jedoch von Vorteil, wenn man den Bewerbungsunterlagen die Zeugnisse der bisherigen Stellen beifügt — vorausgesetzt, das Arbeitszeugnis fällt positiv aus.
Leider sind die gängigen Formulierungen, die für die Bewertungen üblicherweise gewählt werden, teilweise nur schwer verständlich. Die betroffenen Personen wissen deshalb häufig nicht, ob das Arbeitszeugnis beim potenziellen neuen Arbeitgeber einen positiven oder doch eher einen negativen ersten Eindruck hinterlässt.
Warum ist ein Arbeitszeugnis überhaupt wichtig?
Um gar nicht erst Gefahr zu laufen, seiner Bewerbung eine durch komplizierte Begriffe verschleierte Negativbewertung beizufügen, könnte man das Arbeitszeugnis auch einfach einbehalten. Die bessere Lösung ist jedoch, sich die gängigen Formulierungen im Detail anzuschauen und sie für sich selbst in verständliche Sprache zu übersetzen. Denn Arbeitszeugnisse können bei Bewerbungen durchaus von Vorteil sein, da sie dem potenziellen neuen Arbeitgeber einen Eindruck vom persönlichen Verhalten am Arbeitsplatz verschaffen. Bekanntlich sind für eine erfolgreiche Anstellung nämlich nicht nur Abschlüsse und Fachkenntnisse wichtig, sondern insbesondere auch die Einstellung und Erfahrung des jeweiligen Bewerbers. Bei einer großen Anzahl von Bewerbungen mit ähnlichen Qualifikationen kann ein hervorragendes Arbeitszeugnis letztendlich den Unterschied machen. Deshalb ist es in vielen Situationen sinnvoll, auch Arbeitszeugnisse von Tätigkeiten beizufügen, die keine großen fachlichen Überschneidungen mit dem neuen Job haben.

Diese Formulierungen stehen in einem sehr guten Arbeitszeugnis
Die meisten Arbeitgeber nutzen für ihre Zeugnisse eine Reihe bestimmter Formulierungen, die das Auftreten und die Leistung der jeweiligen Person bewerten. Diese feststehenden Begriffe funktionieren wie eine Art Code, den Personalabteilungen dann in die entsprechenden Noten übersetzen. Die Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ steht beispielsweise für die Note sehr gut. Als gut gilt derweil der Ausdruck „zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit“.
Neben diesen sehr gängigen Formulierungen gibt es darüber hinaus auch viele andere Sätze, die in besonders positiven Arbeitszeugnissen verwendet werden und sich meist durch teils übertrieben wirkendes Lob auszeichnen. Steht zum Beispiel geschrieben, dass der Arbeitnehmer „mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“ arbeitete oder „über die gesamte Dauer seiner Mitarbeit immer sehr zuverlässig“ war, dann handelt es sich ebenfalls um eine sehr gute oder gute Note. Positive Bewertungen werden in Arbeitszeugnissen grundsätzlich durch Superlative ausgedrückt, die im Bestfall noch mit Begriffen wie „stets“ oder „immer“ verstärkt wurden.
Diese Begriffe sind in einem eher schlechten Arbeitszeugnis zu finden
Im Gegensatz zum blumigen Lob herausragender Arbeitszeugnisse klingen negative Bewertungen um einiges nüchterner. Hat ein Arbeitgeber sein Pensum nur „zur vollen Zufriedenheit“ erledigt, steht das für die Note befriedigend. Ausreichend ist eine Leistung „zur Zufriedenheit“ des Vorgesetzten und mangelhaft wäre bereits die Bemerkung „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“. Am schlimmsten ist bekanntlich jedoch die berüchtigte Formulierung „stets bemüht“. Ein Arbeitszeugnis mit dieser Umschreibung steht für die Note ungenügend und sollte demnach besser nicht für eine neue Bewerbung genutzt werden.
Vorsicht ist außerdem bei Sätzen geboten, die auf den ersten Blick zwar positiv klingen, im gängigen Code jedoch für das genaue Gegenteil stehen. Wenn Aufgaben beispielsweise laut Zeugnis „im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten“ erledigt wurden oder der/die Angestellte „für seine/ihre Arbeit Verständnis und Interesse“ zeigte, wird das potenzielle Arbeitgeber eher abschrecken. Eine Kündigung wird im Arbeitszeugnis übrigens als Beendigung des Arbeitsverhältnisses „im gegenseitigen Einverständnis“ umschrieben.
Warum sind Arbeitszeugnisse teilweise so schwer verständlich?
Dass auch schlechte Arbeitszeugnisse grundsätzlich eher positiv klingen, mag zunächst einmal verwirrend erscheinen. Tatsächlich gibt es aber einen guten Grund für den gängigen Code. Laut Arbeitsrecht müssen Arbeitnehmer ihren Angestellten nämlich ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass verärgerte Vorgesetzte den weiteren beruflichen Werdegang ihrer Ex-Mitarbeiter negativ beeinflussen. Das Arbeitsrecht schreibt allerdings auch vor, dass ein Arbeitszeugnis stets der Wahrheit entsprechen muss. Deshalb wurden Formulierungen geschaffen, die zwar positiv klingen, aber eigentlich nur eine geschönte Umschreibung schlechter Leistungen darstellen. Bevor man sein Arbeitszeugnis also ungeprüft einer Bewerbung beifügt, sollte man die einzelnen Begriffe unbedingt noch einmal genauer unter die Lupe nehmen.