Bis zu fünf Tage im Jahr stehen Ihnen zu: Nehmen Sie Bildungsurlaub
Sich weiterbilden, ohne dafür Freizeit zu opfern – das geht mit dem Bildungsurlaub. Bis zu fünf Tage stehen vielen Arbeitnehmern im Jahr zu.
Etwas Neues lernen und sich somit beruflich weiterentwickeln, nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind 77 Prozent der Beschäftigten in Deutschland an Fortbildungen interessiert. Ihre Möglichkeiten schöpfen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings nicht aus, nur ein bis zwei Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. In 14 und 16 Bundesländern haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub – was Sie dabei beachten müssen.
Bildungsurlaub: Nur in Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch

Bildungsurlaub oder wie es in manchen Bundesländern genannt wird „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“, gibt es in fast allen Bundesländern Deutschlands, nur in Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für den Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber Ihnen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben, informiert der DGB. Es darf kein Erholungsurlaub im Gegenzug gestrichen werden. Ebenso müsse der Inhalt der Weiterbildung nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Pro Jahr seien für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer fünf Tage Bildungsurlaub möglich.
Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub? Stimmen Sie mit ab.
Voraussetzungen für den Bildungsurlaub
Der DGB informiert auf der eigenen Webseite über die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub. Unter anderem müssten Sie demnach darauf achten, dass das jeweilige Seminar, welches Sie besuchen wollen, als Bildungsurlaub anerkannt ist. Während des Bildungsurlaubs bekommen Sie ganz normal weiter Ihr Gehalt – allerdings müssen Sie anfallende Kosten für das Seminar (Fahrtkosten, Lehrmittel etc.) selbstständig tragen. Die Ausgaben können Sie in der Steuererklärung geltend machen.
In vier Schritten können Sie den Bildungsurlaub beantragen
Folgende Schritte können Sie beachten, wenn Sie sich für einen Bildungsurlaub interessieren:
- Informieren Sie sich über Seminarangebote. Schauen Sie, ob eine Anspruchsberechtigung besteht, beispielsweise, ob das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist.
- Suchen Sie sich einen Kurs nach eigenem Interesse aus und melden sich beim Veranstalter bzw. Bildungsträger an.
- Sie bekommen Informationsmaterial zum Seminar zugeschickt und erhalten Unterlagen für die Beantragung bei dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin.
- Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Bildungsurlaub. Spätestens vor dem gesetzlichen Fristablauf, der liegt vier bis acht Wochen vor Seminarstart.
Ihr Antrag gilt als angenommen, wenn Sie keine Reaktion innerhalb der rechtlichen Frist von zwei bis drei Wochen erhalten haben. Dann können Sie sorglos an dem Seminar teilnehmen, achten Sie allerdings darauf, dass Sie eine Teilnahmebestätigung einholen, damit Sie diesen Nachweis bei der Arbeit vorlegen können. Bei einer möglichen Ablehnung hilft der Betriebs- oder Personalrat bei einer Einschätzung.