Corona: Wann erhalten Schwangere ein Beschäftigungsverbot?

Können Schwangere ein Beschäftigungsverbot wegen des Coronavirus erhalten? Hier erfahren Sie, wann Sie wegen Covid-19 zuhause bleiben dürfen.
Werdende Mütter stehen in der Arbeitswelt unter einem besonderen Schutz. Droht ihnen oder ihrem ungeborenen Kind Gefahr, erteilen Ärzte ein Beschäftigungsverbot. Doch gilt dies auch für den Coronavirus? Was Schwangere* rund um COVID-19 wissen müssen, erklären wir Ihnen hier.
Corona: Ist der Virus für Schwangere gefährlich?
Wie die Pharamzeutische Zeitung berichtet, weisen einige Studien darauf hin, dass an Covid-19 erkrankte Schwangere ein höheres Risiko aufweisen, auf die Intensivstation verlegt zu werden oder eine Frühgeburt zu erleiden. Das Robert-Koch-Instituts (RKI), relativiert diese Studien jedoch und weist darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand Schwangere und ihr ungeborenes Kind durch den Coronavirus nicht mehr gefährdet sind als andere.
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Können Schwangere ein Beschäftigungsverbot wegen Corona erhalten?
Aufgrund der aktuellen Kenntnisse gibt es vom Robert-Koch-Institut derzeit keine generelle Empfehlung, Schwangeren ein Beschäftigungsverbot wegen der Corona-Pandemie auszusprechen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) teilt diese Auffassung.
Allerdings sind Beschäftigungsverbote für Schwangere aufgrund der Pandemie möglich, wenn in Bundesländern Kontaktverbote bestehen. Hier müssen Schwangere auf die Bestimmungen in Ihrem Bundesland achten. Laut des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) bestehen entsprechende Empfehlungen in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. „In Bayern greift etwa bei Ausgangsbeschränkungen für alle Schwangeren ein generelles betriebliches Beschäftigungsverbot, wenn eine Beschäftigung im Homeoffice nicht möglich ist“, heißt es auf der Internetseite des DGB.
Zudem dürfen Arbeitgeber ihre schwangeren Mitarbeiterinnen keiner erhöhten Infektionslage aussetzen. „Darum muss er in diesem Fall prüfen, ob er die Arbeitsbedingungen umgestalten oder Sie an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen kann, vorzugsweise im Homeoffice“, schreibt der DGB weiter.
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Wann ist in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot möglich?
Unabhängig von Covid-19 schreibt das Mutterschutzgesetz ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere und Stillende vor, die schwere körperliche Arbeiten verrichten, etwa schwer heben müssen. Aber auch schwangere Frauen, die am Arbeitsplatz gesundheitsgefährdenden Stoffen, Gasen, Strahlen, Lärm sowie Kälte ausgesetzt sind, dürfen nicht weiterarbeiten.
Auch ein individuelles Beschäftigungsverbot ist möglich, wenn etwa bei Komplikationen das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind.
Wer spricht ein Beschäftigungsverbot aus?
Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, wenn ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Ausübung ihrer Beschäftigung gefährdet ist. Das Beschäftigungsverbot für Schwangere wird vom Arzt bescheinigt und muss beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Er kann auch ein teilweises Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Arbeitgeber kann die Schwangere dann für andere Tätigkeiten einsetzen – jedoch nicht zu ihrem finanziellen Nachteil.
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Wie viel Lohn erhalten Schwangere bei einem Beschäftigungsverbot?
Wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt, zahlt der Arbeitgeber den sogenannten Mutterschutzlohn bis zum Ende des Beschäftigungsverbots. Dieser berechnet sich aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten drei Kalendermonate vor der Schwangerschaft. Wer seinen Job schon schwanger angetreten ist, bei dem berechnet sich die Lohnfortzahlung nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung. Der Arbeitgeber kann sich den Mutterschutzlohn dann teilweise von der Krankenkasse zurückholen. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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Weitere Quelle: DAK