Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall – diese Berufsgruppen haben gute Chancen auf Bewilligung
Wenn Sie sich bei der Arbeit mit Corona infizieren, dann sollten Sie das der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Es könnten sich Vorteile für Sie ergeben.
Hohe Inzidenzen und Sommerwelle – die Corona-Pandemie ist noch nicht zu Ende. Immer mehr Menschen erkranken an Covid-19 – manche auch am Arbeitsplatz. Wenn Sie sich ebenfalls am Arbeitsplatz infiziert haben, dann sollten Sie das der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Unter Umständen wird Ihre Erkrankung als Arbeits- bzw. Berufsunfall anerkannt. Laut dem Portal Finanztipps hat die Unfallkasse schon 150.000 Anträge bewilligt.
Corona als Arbeitsunfall: Mehr Absicherung für Arbeitnehmer
Wenn die Erkrankung dem Unfallversicherungsträger als Arbeits- oder Wegeunfall, beziehungsweise Berufskrankheit angezeigt wird, dann sind Sie bei möglichen Spätfolgen besser abgesichert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengefasst. „Wer sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus infiziert, sollte das unbedingt seinem Arbeitgeber melden. Wenn der sich weigert, die Unfallanzeige entgegenzunehmen, dann kann man sich auch selbst an den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Man solle hartnäckig bleiben, da mögliche Spätfolgen sich auch auf die Erwerbstätigkeit auswirken können. Wenn die Erkrankung dem Unfallversicherungsträger gemeldet ist, dann seien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der sichereren Seite: „Und im Falle einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht Anspruch auf eine Unfallrente“, schildert Anja Piel, DBG-Vorstandsmitglied, auf der DGB-Webseite.

Corona-Erkrankung am Arbeitsplatz: Diese Berufsgruppen haben ein höheres Risiko
Laut DGB-Informationen sind besonders Berufsgruppen gefährdet, die einen nahen Kontakt zu Menschen haben, die infiziert sind. Darunter fallen Berufe aus dem Gesundheitswesen, der Wohlfahrtspflege und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Laboratorien. Der DGB teilt mit, dass auch weitere Berufsgruppen beachtet werden sollten. Dazu zählen:
- Lehrerinnen und Lehrer
- Polizistinnen und Polizisten (bei manchen Einsätzen)
- Erzieherinnen und Erzieher
- Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsdienst
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Beauty-Bereich
Corona als Arbeitsunfall: Wie sieht das rechtlich aus?
Eine Einstufung der Corona-Erkrankung als Arbeits- oder Wegeunfall bzw. als Berufskrankheit ist grundsätzlich möglich. Genaueres führt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aus. Nachgewiesen werden muss beispielsweise die besondere Gefährdung einer Infektion. Des Weiteren ist es aber möglich, auch eine Infektion auf dem Weg zur Arbeit als Wegeunfall zu bezeichnen. Ob ein Antrag bewilligt wird, das entscheidet der Unfallversicherungsträger. Die Leistungen, die Erkrankte bei einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit bekommen, sind identisch.
Derzeit rund 300.000 Anzeigen bei der Unfallversicherung – Dunkelziffer womöglich höher
Der DGB berichtet, dass es derzeit rund 300.000 Anzeigen für einen Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit gibt. Die Dunkelziffer sei vermutlich höher, da dem DGB berichtet wurde, dass Arbeitgeber die Anzeigen zum Teil verhindern. Außerdem würden viele Unfallversicherungsträger gar nicht oder nur unzureichend auf den eigenen Webseiten informieren.
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Corona als Arbeitsunfall – wer darf das eigentlich melden?
Arbeitgeber sind erst einmal verpflichtet, Anträge bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger zu stellen. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können das ein wenig beeinflussen, denn wenn sie bei einem Durchgangsarzt vorstellig werden, dann werden die Fälle von ärztlicher Seite ebenfalls gemeldet. Das ist ein wichtiger Gang, da dort alles zum Unfallgeschehen notiert wird, unter anderem auch der Gesundheitsschaden. Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf Verdacht einen Antrag auf Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit stellen.