1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Karriere

Neue Corona-Regeln beim Friseur: Was ist mit der Maskenpflicht?

Erstellt:

Von: Andrea Stettner

Kommentare

In Friseur-Salons galten bisher strengere Corona-Regeln als in anderen Geschäften. Erfahren Sie hier, welche Regeln nun gelten.

Waschen, schneiden, föhnen, und das alles ganz nah am Kunden – das gehört zum Kerngeschäft eines jeden Friseur-Salons. Weil sich Friseure bei ihrer Arbeit nicht an die gebotenen Abstandsregeln halten können, galten in der Pandemie für Friseure stets besonders strenge Corona-Regeln – bis hin zu 2G plus*.

2G Plus in Niedersachsen: Kunden können sich beim Friseur nur noch mit einem negativen Corona-Test die Haare schneiden lassen.
Bei Friseuren gelten oft strengere Corona-Regeln, da sie nah am Kunden arbeiten. © Sven Hoppe/dpa (Symbolbild)

Corona-Regeln beim Friseur: Beschränkungen fallen

Weil in Deutschland das alte Infektionsschutzgesetz zum 2. April ausgelaufen ist, entfallen für Menschen in Deutschland seit diesem Datum weitgehend alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen – auch für Friseur-Kunden. So werden seit dem 3. April etwa keine Impf-, Test und Genesenennachweise im öffentlichen Leben mehr benötigt. Lediglich ein sogenannter Basisschutz soll bundesweit erhalten bleiben. Dazu gehört etwa das Tragen von (FFP2-)Masken im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Schärfere Restriktionen sind jetzt nur noch für Hotspots vorgesehen, über deren Umsetzung die einzelnen Länder entscheiden.

Was bedeuten die neuen Corona-Regeln für Friseurkunden?

Für Friseurkunden bedeutet das für Termine seit dem 3. April 2022:

Hohe Infektionszahlen haben Start für Öffnungsphase verschoben

Die dritte Öffnungsphase, die Bund und Länder beschlossen hatten, sollte eigentlich bereits ab dem 20. März beginnen. Doch weil die Infektionszahlen immer noch steigen und auch die Hospitalisierungsraten hoch sind, haben viele Landesregierungen eine Übergangsphase eingeläutet, welche zum 2. April endete.

Ab dem 20. März endete auch die Homeoffice-Pflicht. Seitdem dürfen Arbeitgeber wieder frei entscheiden, ob sie Homeoffice zulassen oder zur verpflichtenden Büropräsenz zurückkommen. Auch die Impf- und Testnachweispflicht am Arbeitsplatz ist seitdem obsolet. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Auch interessant

Kommentare