Homeoffice: Darf der Chef Sie besuchen?
Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie ist Arbeiten von Zuhause aus für viele auch in Deutschland möglich. Doch was dürfen Sie eigentlich im Homeoffice?
Arbeiten in Jogginghose – ohne, dass es jemand merkt. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das durch Homeoffice möglich. Gerade durch der Homeoffice-Pflicht während der Corona-Pandemie haben sich viele für ihre Online-Meetings nur obenherum fertig gemacht. Durch Homeoffice können Sie sich Ihre Zeit besser einteilen oder auch mal von der Couch arbeiten. Aber was darf Ihre Chefin oder Ihr Chef eigentlich? Sind beispielsweise Homeoffice-Besuche drin? Ja, das ist tatsächlich möglich – allerdings ist das an gewisse Bedingungen geknüpft.
Homeoffice: Besuch am Arbeitsplatz daheim
Sie arbeiten im Homeoffice und auf einmal sollen Sie Besuch bekommen. Ihre Chefin bzw. Ihr Chef will sich ein Bild von Ihrem Arbeitsplatz machen. Das hört sich erst einmal ungewöhnlich an, aber das ist tatsächlich erlaubt. Genau genommen ist das sogar Pflicht, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Laut dem Online-Portal Karrierebibel spielen diese Faktoren eine besonders große Rolle.
- Beleuchtung am Arbeitsplatz: Schlechte Lichtverhältnisse können gesundheitsgefährdend sein
- Sitzgelegenheit: Schlechte Sitzmöglichkeiten können dem Rücken schaden
- Kein geeigneter Arbeitsplatz
- Zu kleiner Monitor
Ebenfalls kontrolliert werden darf, ob die Firmendaten auch im Homeoffice geschützt werden. Sie sind verpflichtet, den Datenschutz auch im Homeoffice einzuhalten.

Homeoffice: Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie im Homeoffice Besuch vom Chef bekommen
In Deutschland ist der Schutz des eigenen Wohnraums ein hohes Gut, welches im Grundgesetz unter Artikel 13 verankert ist. Ihre Chefin oder Ihr Chef darf nur unter bestimmten Voraussetzung bei Ihnen vorbeikommen. Zum einen darf sich niemand einfach Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen. Allerdings kann Ihre Chefin oder Ihr Chef unter zwei Bedingungen in Ihre Wohnung kommen.
- Besuch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Ihre Chefin bzw. Ihr Chef will sich vergewissern, dass Richtlinien zur Arbeitsschutz eingehalten werden. Dies kann erforderlich sein, damit die Pflichten des Arbeitgebers eingehalten werden.
- Zustimmung: Sie wurden gefragt und haben dem Besuch zugestimmt.
Das passiert, wenn Sie den Besuch im Homeoffice ablehnen
Lehnen Sie es ab von Ihrer Chefin oder Ihrem Chef im Homeoffice besucht zu werden, kann das Konsequenzen für Sie haben. Bedenken Sie immer das Betriebsklima und Ihre Freiheiten bei dem flexiblen Arbeiten. Wenn Sie den Besuch abgelehnt haben, dann kann Ihnen untersagt werden im Homeoffice zu arbeiten, weil die Arbeitssicherheit nicht überprüft werden kann.
Besuch im Homeoffice: Treffen Sie klare, schriftliche Absprachen
Achten Sie darauf, dass Sie eine schriftliche Absprache zur Homeoffice-Regelung haben. Darauf können Sie sich dann immer berufen. In dieser Regelung sollten Sie dann auch Rahmenbedingungen für Besuche im Homeoffice festhalten. Wichtige Anhaltspunkte können da sein, wie lange im Voraus die Arbeitssicherheitsüberprüfung angekündigt werden muss oder unter welchen Bedingungen Sie den Besuch ablehnen können. Übrigens: Haben Sie mobiles Arbeiten vereinbart, dann darf kein Besuch im Homeoffice stattfinden.
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Alternativen zum Besuch im Homeoffice
Sollten Sie Ihre Chefin oder Ihren Chef nicht in den eigenen vier Wänden haben wollen, dann gibt es noch Alternativen, wie Sie das umgehen können. Denkbar sind zum Beispiel Fotos, anhand derer Sie die Arbeitssicherheit nachweisen. Ergänzend dazu kann ein Fragebogen sinnvoll sein, in denen Sie Auskunft über Ihren heimischen Arbeitsplatz geben. (cbl)