Corona-Pandemie 2022: Auf wie viele Kinderkrankentage haben Eltern jetzt Anspruch?

Berufstätige Eltern können Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind coronabedingt in Quarantäne muss. Wie lange gilt die aktuelle Regelung?
Corona stellt die Geduld vieler Mütter und Väter auf die Probe. Wer übernimmt die Kinderbetreuung, wenn die Kita zu hat oder die Kinder als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen? Als Unterstützung für berufstätige Eltern gibt es zum Beispiel die sogenannten Kinderkrankentage. So konnten berufstätige Eltern die Kinderkrankentage bereits im Vorjahr verstärkt auch für die Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie nutzen*. Die für 2021 beschlossene Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurde zunächst bis zum 19. März 2022 fortgesetzt. Wie soll es danach weitergehen, fragten sich zum Zeitpunkt manche Eltern.
Kind muss in Quarantäne – Kinderkrankentage 2022
„Noch bis voraussichtlich Ende 2022“ können einem Bericht von BR.de (Stand: 30. März) zufolge gesetzlich krankenversicherte Eltern bis zu 30 Kinderkrankentage pro Kind und Erwachsenem beantragen und von der Krankenkasse erstattet bekommen. In der Regel seien das 90 Prozent des durch die Krankheit des Kindes ausgefallenen Netto-Entgelts, heißt es weiter in dem Bericht. Alleinerziehende Eltern haben demnach sogar Anspruch auf 60 Tage.
Wie lange gilt die coronabedingte Regelung bislang konkret? Zumindest bis zum Spätsommer 2022 gilt, wie das Bundesfamilienministerium auf seiner Homepage am 18. März informierte, folgende Regelung: „Eltern können bis einschließlich 23. September 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat.“ Das heiße: „Eine Einrichtung zur Kinderbetreuung oder eine Schule ist pandemiebedingt behördlich geschlossen, der Zugang zur Einrichtung oder Zeiten sind eingeschränkt oder die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt (zum Beispiel bei Homeschooling oder Distanzlernen).“ Das gelte auch, „wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist“, heißt es dort weiter. „Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht.“
Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Dem Bundesfamilienministerium zufolge können gesetzlich krankenversicherte Eltern 2022 jeweils an 30 Arbeitstagen Kinderkrankengeld beantragen, hatte auch die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 31. Januar) entsprechend berichtet. Voraussetzung sei allerdings, dass auch das Kind gesetzlich versichert und nicht älter als 12 Jahre alt ist. Bei mehreren Kindern bestehe der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Mehr Infos zu den Kinderkrankentagen und wie man das Kinderkrankengeld beantragt, erteilt das Bundesfamilienministerium ebenfalls auf seiner Homepage. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.