Krank in der Probezeit: Kann ich gekündigt werden?

In der Probezeit sollen neue Mitarbeiter zeigen, ob sie im Jobbestehen. Doch was passiert, wenn sie krank werden? Droht dann die Kündigung?
Die Probezeit in deutschen Betrieben dauert in der Regel sechs Monate, manchmal auch nur drei. In dieser Zeit sollen beide Parteien feststellen, ob sie zueinander passen und ob ihre Entscheidung richtig war. Für den Mitarbeiter heißt das aber auch: Er muss zeigen, dass er das Zeug für die neue Stelle mitbringt und sich im Arbeitsalltag bewährt.
Da macht es einen schlechten Eindruck, wenn man krank wird - doch kann man deshalb auch seinen Job verlieren? Und wie sieht es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus?
Kündigung: In der Probezeit gelten gelockerte Regeln
In der Probezeit gelten arbeitsrechtlich besondere Regeln, die nicht mit dem regulären Arbeitsrecht zu vergleichen sind.
Dazu gehören unter anderem:
- eine gelockerte Kündigungsfrist von 14 Tagen und
- eine Kündigung ist ohne Angaben von Gründen möglich.
Der sonst geltende gesetzliche Kündigungsschutz greift während der Probezeit nicht. Vorgesetzte haben während dieser Phase also mehr Möglichkeiten, Mitarbeiter wieder "loszuwerden".
In der Probezeit darf wegen Krankheit gekündigt werden
Erkrankt ein Mitarbeiter während der Probezeit, bewahrt ihn das tatsächlich nicht vor einer Kündigung - anders als nach der Probezeit (Ausnahme: Krankheitsbedingte Kündigung).
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Wieso kündigen Vorgesetzte wegen einer Krankheit?
Der Grund ist folgender: Ihr Arbeitnehmer könnte den Eindruck haben, dass Sie die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen können.
Doch keine Angst: Krankwerden ist menschlich und die meisten Chefs werden Ihnen nicht gleich wegen einer Grippe kündigen. Dies ist eher der Fall, wenn Sie
- besonders häufig,
- für längere Zeit oder gar
- chronisch krank werden.
Solange Sie Ihre Krankheit klar und frühzeitig melden, droht Ihnen sehr wahrscheinlich kein Ärger.
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