Fünf Irrtümer, die beim Krankmelden von Arbeitnehmern für Verwirrung sorgen
Spätestens seit der Pandemie müssten die meisten Menschen Profis im Krankmelden sein. Tatsächlich aber herrscht diesbezüglich in sämtlichen Situationen Unsicherheit.
Wer nicht ausnahmslos an Wochenenden und Feiertagen erkrankt, kommt um eine Krankmeldung beim Arbeitgeber wohl nicht herum. Das ist manchmal leichter gesagt, als getan, denn bei der beruflichen Krankschreibung gibt es einiges zu beachten. Je nach Betrieb müssen Sie nach einer gewissen Anzahl an aufeinanderfolgenden Krankheitstagen ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einer längeren Erkrankung zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht unbegrenzt weiter und auch bei der Krankmeldung selbst sollten einige Formalien bedacht werden.
Im Urlaub krank werden
Die meisten Festangestellten haben nur eine begrenzte Anzahl an Urlaubstagen. Wer dann in der wohlverdienten Auszeit krank wird und ans Bett gebunden ist, hat einfach Pech gehabt, oder? Nein, glücklicherweise können Sie sich auch während Ihres Urlaubs sowohl auf Reisen, als auch zu Hause problemlos krankschreiben lassen.

Sie müssen sich allerdings bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest beim Arzt abholen, wie es Spiegel.de erklärt. Anschließend können Sie sich die betroffenen Urlaubstage bei Ihrem Arbeitgeber gutschreiben lassen, um sie zu einem anderen Zeitpunkt gesund nachzuholen.
Die Krankmeldung muss schriftlich erfolgen
Während eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt schriftlich und im Original eingereicht werden muss, darf eine reguläre Krankmeldung auch auf anderen Wegen erfolgen. Ob per Mail, Textnachricht oder Anruf – laut Serviceseite der IHK, ist Ihre Krankmeldung nicht zwingend schriftlich zu überbringen. Hauptsache, Ihr Vorgesetzter wird über Ihre entschuldigte Abwesenheit informiert. Dennoch sollten Sie bei Ihrer Krankmeldung den im Arbeitsvertrag vorgegebenen Richtlinien folgen.
Ist das Angeben des gesundheitlichen Zustands beim Arbeitgeber Pflicht?
Obwohl die meisten Arbeitnehmer den genauen Grund ihrer Abwesenheit bei der Krankmeldung angeben, ist das grundlegend nicht nötig, wie Spiegel.de berichtet. Zwar kann Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung anzweifeln, aus Gründen des Datenschutzes sind jedoch Sie dazu verpflichtet, Ihr Krankheitsbild näher zu erläutern.
Erst zum Arzt und anschließend mit dem Attest krankmelden, richtig?
Wer sich erst offiziell vom Arzt krankschreiben lassen und anschließend in der Arbeit krankmelden möchte, muss mit einer Abmahnung, aufgrund von unentschuldigtem Fehlen rechnen. Bestenfalls sollten Sie Ihre krankheitsbedingte Abwesenheit schon vor Dienstantritt bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung melden. Das Serviceportal Arbeitsrechte.de empfiehlt, mit der Krankmeldung nicht länger als eine halbe Stunde nach Arbeitsbeginn zu warten.
Darf Ihnen wegen Krankheit gekündigt werden?
Laut Ihk.de, hat Ihr Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Ihnen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zu kündigen. Eine Kündigung aufgrund einer Grippe, die sich über ein oder zwei Wochen zieht, ist jedoch eher selten der Fall. Vielmehr wird eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht gezogen, sobald die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters für den Arbeitgeber „nicht mehr zumutbar“ ist.
Wenn Sie beispielsweise in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils sechs Wochen im Jahr krankgeschrieben wären, könnte ein solcher Ausnahmefall eintreten.