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Muss ich Urlaub nehmen, wenn das Kind krank ist? Mythen rund um die Krankschreibung 

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Von: Carina Blumenroth

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Krankheiten sind nie schön oder gar gewollt. Wie verhalte ich mich richtig? Was muss der Chef eigentlich wissen? Zum Thema kursieren zudem viele Mythen.

Die Nase läuft, der Kopf schmerzt und an Arbeit ist nicht zu denken: Bei einigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern läuten dann die Alarmglocken. Es stellen sich Fragen rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Verhalten im Krankheitsfall. Immer wieder halten sich Mythen auch hartnäckig. Im Folgenden lesen Sie, was Sie wissen müssen, wenn Sie erkranken.

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Terminkalender und Arbeitsunfähigkeitsbescheinidung
Rund um die Arbeitsunfähigkeit kursieren viele Mythen. © Kay Boysen/Imago

Krankschreibung: Im ersten Halbjahr fehlten Arbeitnehmer 9,1 Tage

Die Techniker Krankenkasse teilte in einer Pressemeldung auf der eigenen Webseite mit, wie die Krankentage im ersten Halbjahr aussahen. Angesehen haben sich die Verantwortlichen die Krankentage der Versicherten. Dabei kam heraus, dass diese im Schnitt 9,1 Tage erkrankt waren – damit sind sie so lange krankgeschrieben gewesen wie noch nie im selben Zeitraum. Hauptgrund seien Atemwegserkrankungen und Grippe, auch Corona-Erkrankungen hätten zugelegt.

Wann muss der „gelbe Schein“ beim Arbeitgeber sein?

Die ärztliche Bestätigung Ihrer Krankheit muss spätestens nach Ablauf des dritten Krankentages in Ihrem Betrieb vorliegen. Achtung: Beachten Sie unbedingt Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag – darin können abweichende Regelungen festgehalten worden sein. Sollte das nicht der Fall sein, kann es in Ihrem Betrieb trotzdem andere Handhabungen geben. Dank des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Sie sollten auch telefonisch oder per Mail in ihrem Betrieb Bescheid geben, sollten Sie nicht zur Arbeit kommen können. Am besten noch vor regulärem Arbeitsbeginn.

Übrigens: Voraussichtlich ab dem 01. Januar 2023 müssen Sie keine AU mehr per Post schicken. Das soll dann alles digital mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung klappen.

Mythos: Der Chef muss den Grund für die Arbeitsunfähigkeit erfahren

Das stimmt so nicht. Ihr Chef darf und muss erfahren, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, aber was genau der Grund dafür ist, das müssen Sie nicht preisgeben. Eine freiwillige Angabe können Sie natürlich machen, wenn Sie das möchten. Ein bisschen anders kann das bei meldepflichtigen, ansteckenden Krankheitserregern aussehen, darunter Masern, Polio, Hepatitis B oder Influenza oder das Corona-Virus. Das unterliegt laut Infektionsschutzgesetz der Meldepflicht. Ihr Arzt oder ihre Ärztin informiert das zuständige Gesundheitsamt und gibt ihre Daten weiter. Dann kann es vorkommen, dass das Gesundheitsamt Maßnahmen bei Ihrem Arbeitsplatz einleitet.

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Mythos: Mit Krankenschein kann ich nicht gekündigt werden

Solange man eine ärztliche Bestätigung hat, ist man quasi unkündbar. Das ist ein Mythos. Auch, wenn Sie erkrankt sind, können Sie gekündigt werden, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt und nachweisbar ist. Ständige kurze Erkrankungen oder Langzeiterkrankungen können Gründe für eine personenbezogene Kündigung sein.

Urlaub, wenn das Kind krank ist? Ein Mythos

Nein, Urlaub müssen Sie in den allermeisten Fällen nicht einreichen. Die Pflege des eigenen Kindes ist nicht von Ihnen verschuldet. Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besagt, dass Sie Ihren Vergütungsanspruch nicht verlieren, wenn Sie über eine „verhältnismäßig nicht erhebliche“ Zeit Ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. In Ihrem Arbeitsvertrag kann eine Vergütung im Falle eines kranken Kindes dennoch rechtsgültig ausgeschlossen sein.

In diesem Fall zahlt dann nicht der Arbeitgeber für Ihren Ausfall, sondern Sie bekommen Kinderkrankengeld. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, zahlt das die Krankenkasse. Alleinstehenden stehen 20 Tage im Jahr zu, allen anderen zehn Tage.

Mythos: Wenn das Kind krank ist, arbeiten Sie aus dem Homeoffice weiter

Eine Arbeit aus dem Homeoffice kann Ihr Arbeitgeber nicht verlangen, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Allerdings können Sie Ihrem Arbeitgeber anbieten, stundenweise aus dem Homeoffice zu arbeiten, wenn beispielsweise ein Projekt fertiggestellt werden muss.

Krankheit im Urlaub sind verlorene Tage? Das stimmt so nicht

Wenn Sie in Ihrem Urlaub erkranken, dann sind das keine „verlorenen“ Tage. Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über die Erkrankung informieren. Außerdem sollten Sie Ihren Urlaub nicht eigenmächtig verlängern, Ihr Urlaubsanspruch bleibt erhalten, aber Sie müssen sich diesen neu genehmigen lassen.

Übrigens: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich über den Verfall von Urlaubstagen geurteilt. Das Gericht stellte klar, dass die Urlaubstage nicht so schnell verfallen – außerdem muss der Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hinweisen. Bisher sind die Urlaubstage bei Langzeiterkrankten nach 15 Monaten verfallen.

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