Startseite Ratgeber Karriere Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte Erstellt: 30.05.2020 Aktualisiert: 30.05.2022, 12:27 Uhr
Von: Andrea Stettner
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Sie wollen kündigen oder wurden soeben entlassen? Dann sollten Sie jetzt gut aufpassen. Wir erklären die wichtigsten Fakten rund um die Kündigung.
1 / 10 Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa 2 / 10 Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa 3 / 10 Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa 4 / 10 Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa 5 / 10 Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa 6 / 10 Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa 7 / 10 Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa 8 / 10 Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa 0 Lesen Sie auch 9 / 10 Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild) 10 / 10 Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa Die Kündigung des Arbeitsvertrages bedeutet eine große Veränderung für den Arbeitnehmer - sei es freiwillig oder unfreiwillig. Will ein Mitarbeiter das Unternehmen wechseln oder der Arbeitgeber seinen Angestellten entlassen, gelten jedoch bestimmte formale und rechtliche Regelungen, an die sich jeder halten muss.
Kündigung Arbeitsvertrag: Das müssen Sie wissen Wie kündige ich einen Arbeitsvertrag? Wie lange ist die Kündigungsfrist? Und wann kann mich mein Chef entlassen? Die wichtigsten Fakten zum Thema Kündigung erfahren Sie oben in der Fotostrecke .
Mehr Informationen rund um die Kündigungsfrist und gesetzliche Regelungen bei der Kündigung, können Sie hier nachlesen.
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