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Job weg: Wann Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten

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Wenn Arbeitnehmer den Job verlieren, bekommen sie manchmal eine Abfindung als Entschädigung. Doch wann erhält man diese eigentlich?

Endet ein Beschäftigungsverhältnis, so gibt es eine Abfindung, das ist zumindest eine geläufige Annahme bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das ist aber nicht immer der Fall, informieren die Rechtsanwälte Hensche auf der eigenen Webseite. Wann Ihnen eine Abfindung zusteht.

Abfindung nach Jobverlust: Wann es Ihnen zusteht

Ein Chef hält Geld in hin.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung bieten manche Arbeitgeber eine Abfindung an, wenn man im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. (Symbolbild) © Folewu/Panthermedia/Imago

Sie haben gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten, wenn eine solche Regelung irgendwo schriftlich festgehalten ist. Das kann beispielsweise in Sozialplänen, Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen oder auch in Einzelverträgen der Fall sein, informiert Hensche. Aber auch wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer einvernehmlich entscheiden, getrennte Wege zu gehen und einen Aufhebungsvertrag schließen, kann – je nach Verhandlung – die Zahlung einer Abfindung darin enthalten sein.

Bevor Sie jedoch einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie diesen von einem Anwalt checken lassen. Es kann nämlich sein, dass Sie mit der Unterschrift dann eine vielleicht vielversprechende Abfindung erhalten, allerdings in den kommenden zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie noch keinen neuen Job haben.

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Wann besteht generell die Chance auf eine Abfindung?

Ein Überblick – dann haben Sie Anspruch auf eine Abfindung

- bei betriebsbedingter Kündigung (keine Kündigungsschutzklage)
- bei einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag (nach Verhandlung)
- nach einer Kündigungsschutzklage
- Vergleich vor dem Arbeitsgericht
- Abfindung nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Quelle: Haufe.de, Hensche

Abfindung: Was die Gewerkschaft sagt

Wenn man betriebsbedingt entlassen wird, bestehe nur dann ein Anspruch auf eine Abfindung, wenn man auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, informiert die Gewerkschaft ver.di. In der Regel belaufe sich die Abfindung dann auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In anderen Fällen gebe es keinen Anspruch.

Allerdings sei grundsätzlich eine Kündigungsschutzklage zu prüfen, denn Betroffene erhielten in diesem Fall meist eine höhere Abfindung, informiert die Gewerkschaft weiter. Rund 85 Prozent der Fälle endeten demnach mit einem Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

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