Nach Kündigung: Kann ich die restlichen Urlaubstage auszahlen lassen?
Nach der Kündigung können verbleibende Urlaubstage auf Wunsch auch ausbezahlt werden. Wie viel Geld Ihnen zusteht, berechnen Sie mit einer einfachen Formel.
Wer seinen Job kündigt oder vom Arbeitgeber gekündigt wird, dem stehen in vielen Fällen noch Urlaubstage zu. Wie Sie Ihren Urlaubsanspruch nach Kündigung berechnen, lesen Sie hier.* Doch nicht jeder kann oder möchte seinen Urlaub noch vollständig aufbrauchen. In diesem Fall lässt sich der verbleibende Urlaub auch zu Geld machen: Sie können ihn vom Unternehmen auszahlen lassen.
Urlaub nach Kündigung auszahlen lassen – so funktioniert die Berechnung
Für Urlaubstage, welche vom Arbeitnehmer nicht in Anspruch genommen werden, zahlt der Arbeitgeber ein Urlaubsentgelt. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat – der Anspruch besteht in jedem Fall.
Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt vom durchschnittlichen Verdienst des Mitarbeiters ab. Dieser berechnet sich anhand des Verdienstes der letzten 13 Wochen (= ein Quartal) vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Überstundenzahlungen werden dabei nicht mit berücksichtigt.
Formel zur Berechnung des Auszahlungsbetrags für verbleibende Urlaustage:
Bruttolohn in 13 Wochen x Anzahl der ausstehenden Urlaubstage / Zahl der Arbeitstage in 13 Wochen
Für den Bruttolohn für 13 Wochen nimmt man ganz einfach den Brutto-Monatslohn mal drei (= ein Quartal).
Beispiel: Mitarbeiter Timo Müller arbeitet fünf Tage die Woche. Sein Monatsgehalt beträgt 2.700 Euro brutto. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat er noch fünf Tage Urlaub, die er nicht mehr nehmen kann. Daraus ergibt sich ein Urlaubsentgelt in Höhe von (2.700 Euro x 3) x 5 (Urlaubstage) / 65 (Tage) = 623,08 Euro brutto.
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Ausnahmen bei der Urlaubsabgeltung
In Tarifverträgen darf der Arbeitgeber individuelle Regelungen zur Urlaubsabgeltung festlegen. Diese dürfen sich jedoch auf Arbeitnehmer nicht nachteilig auswirken.
Auch arbeitsunfähige Mitarbeiter haben Anspruch darauf, dass ihnen der verbleibende gesetzliche Urlaub ausbezahlt wird. Urlaubsansprüche, die darüber hinaus gehen, können verfallen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
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Kann ich auf eine Urlaubsabgeltung nach Kündigung verzichten?
Übrigens: Mitarbeiter können auch auf eine Urlaubsabgeltung verzichten – und im Gegenzug eine höhere Abfindung mit dem Chef verhandeln. Ein solcher sogenannter Beendigungsvergleich muss jedoch schriftlich festgehalten werden.
Der Arbeitnehmer kann auf seinen Urlaubsabgeltungsanspruch verzichten und im Gegenzug eine höhere Abfindung erhalten. Bei so einem Beendigungsvergleich müssen beide Parteien eine vertragliche Abmachung treffen.
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Quelle: Personio.de, Haufe.de