Minijobgrenze nun bis 520 Euro: Seit Oktober gilt die neue Gehaltsgrenze
Die Bundesregierung hat die Verdienstgrenze für Minijobber im Oktober 2022 angehoben: Sie wurde auf 520 Euro im Monat erhöht.
Das Jahr 2022 hält für Minijobber allerlei Neuerungen bereit. So stieg der Mindestlohn zum 1. Januar 2022 bereits auf 9,82 Euro je Stunde, bevor er ab 1. Juli planmäßig auf 10,45 Euro angehoben wird. Bereits zum Oktober soll dann die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro erfolgen. Der Bundesrat ließ am 10. Juni in Berlin die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde passieren. Der Bundestag hatte die Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Woche zuvor beschlossen.

Minijob: Verdienstgrenze steigt zum 1. Oktober 2022
Im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung wird bald auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobber angepasst: Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober von bisher 450 Euro auf 520 Euro im Monat.
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Minijobgrenze soll sich an Wochenarbeitszeit von 10 Stunden orientieren
Zukünftig soll sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.
Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze stößt auch auf Kritik
Die geplante Erhöhung der Verdienstgrenze stieß aber auch auf Kritik: So mahnten Gewerkschaften und Politiker der Linken etwa, dass durch die Anhebung auf 520 Euro die Gefahr bestehe, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängten, hieß es in einem dpa-Bericht zum Thema. Zudem würden Minijobs mangels Ansprüche an die Renten- und Arbeitslosenversicherung geradewegs in die Altersarmut führen. Stattdessen plädierten Linke und Gewerkschaften für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem ersten Euro. Übrigens, auch die Auszubildenden dürfen sich 2022 über eine höhere Ausbildungsvergütung freuen – jedoch nicht alle. (as)