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Minijobber aufgepasst: Ab 1. Januar 2021 müssen Sie Ihre Stundenzahl anpassen – das ist der Grund

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Ab 1. Januar 2021 treten bei Minijobs neue Regelungen in Kraft. Für Nebenjobber heißt es jetzt aufpassen, sonst drohen ungewollte Steuerzahlungen.

Ob Schüler, Student oder Hausfrau: Viele Deutsche verdienen sich mit einem Minijob* Geld für Ihren Lebensunterhalt dazu. Im neuen Jahr tritt vor allem eine Änderung in Kraft, die Sie unbedingt beachten sollten.

Minijob: Mindestlohn steigt 2021 auf 9,50 Euro pro Stunde

Minijobs 2021
Ab 2021 steigt der Mindestlohn. Dann sollten Beschäftigte in Minijobs unbedingt ihre Stundenzahl anpassen, um unnötige Steuerzahlungen zu umgehen. © imago images / Panthermedia

Am 1. Januar 2021 steigt der Mindestlohn von bisher 9,35 Euro auf 9,50 Euro. Da der Mindestlohn auch für Minijobber gilt, müssen diese jetzt genau rechnen, damit sie die Grenze von 450 Euro pro Monat nicht versehentlich überschreiten.

Ab diesem Grenzbetrag wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungs- und steuerpflichtig. „Durch das Überschreiten der Minijobgrenze kann es trotz höheren Stundenlohns dazu kommen, dass für den Arbeitnehmer am Ende weniger Geld übrig bleibt“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), Erich Nöll, in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Deshalb sollten sich Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber zum Jahreswechsel zusammensetzen und ihre Stundenzahl besprechen. Doch Vorsicht: Bereits zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn erneut angehoben. Dann müssen Minijobber erneut rechnen, um die 450-Euro-Grenze zu wahren.

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Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobber?

Der Mindestlohn wird stufenweise bis 2022 erhöht und gilt in ganz Deutschland. Auch Minijobber haben einen Anspruch auf den Mindestlohn. Wann sich der Mindestlohn erhöht, sehen Sie hier in der Übersicht:

StichtagMindestlohn
1. Januar 20219,50 Euro
1. Juli 20219,60 Euro
1. Januar 20229,82 Euro
1. Juli 202210,45 Euro

Quelle: Minijob-Zentrale

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Minijob: Wie viele Stunden kann ich im Monat arbeiten?

Wer bei seinem Nebenjob den gesetzlichen Mindestlohn verdient, kann 2021 rund 47 Stunden im Monat arbeiten (450 Euro/Monat: 9,50 Euro/Stunde=47,37 Stunden). Im Jahr 2020 lag der Vergleichswert bei ca. 48 Stunden pro Monat. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

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