1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Karriere

Minijob: Verdienstgrenze wird im Oktober erhöht

Erstellt:

Von: Carina Blumenroth

Kommentare

Ab Oktober dürfen Sie bei Ihrem Minijob mehr verdienen. Die Verdienstgrenze wird auf 520 Euro gehoben. Künftig orientiert sich die Verdienstgrenze am Mindestlohn.

Zum 01. Oktober 2022 wird der Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro angehoben. Gleichzeitig gibt es auch Änderungen für Minijobs. Wie die aussehen und was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Minijob haben, erfahren Sie hier.

520 Euro in einer Hand.
Ab Oktober 2022 dürfen Sie in Ihrem Minijob 520 Euro im Monat verdienen. © Lobeca/Imago

Was ist eigentlich ein Minijob?

Bei einem Minijob arbeiten Sie monatlich einen bestimmten Stundensatz, insgesamt liegen Sie mit Ihrer Beschäftigung unter einem bestimmten Satz, der unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bis zum 30. September liegt der Satz bei 450 Euro. Im Oktober wird dieser auf 520 Euro angehoben, Sie dürfen in Ihrem Minijob also mehr verdienen. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ist eine direkte Folge der Erhöhung des Mindestlohns. Die Deutsche Rentenversicherung begründet die Erhöhung auf ihrer Webseite: „Damit soll Minijobbern eine Beschäftigung mit Mindestlohnvergütung bis zu 10 Wochenstunden ermöglicht werden. Zukünftige Mindestlohnerhöhungen führen automatisch zu einer entsprechenden Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze.“ Weiter heißt es, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einem Minijob nachgehen, dann nicht mehr ihre Arbeitsstunden herunterschrauben müssten, um unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben.

Sie wollen mehr Tipps zum Thema Job & Karriere?

Dann folgen Sie unseren Newsseiten auf den Karriereportalen Xing und LinkedIn.

Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze

Sollten Sie die Vorteile des Minijobs behalten wollen, dann achten Sie darauf, dass Sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht regelmäßig überschreiten. Wenn Sie die Grenze gelegentlich überschreiten, dann sollte das kein größeres Problem darstellen, in den Geringfügigkeitsrichtlinien der Deutschen Rentenversicherung heißt es, dass eine gelegentliche Verdopplung (1.040 Euro) der Geringfügigkeitsgrenze nicht zum Verlust des Status führt. Als gelegentlich gilt hier die Überschreitung von bis zu zwei Monatsverdiensten innerhalb eines Zeitjahres.

Was ändert sich für Rentner mit Minijob?

Wenn Sie bereits Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, dann betrifft Sie die Änderung nur geringfügig. Sie dürfen ab Oktober auch 520 Euro verdienen, allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie im Jahr nur 6.300 Euro dazuverdienen dürfen, ohne, dass das auf Ihre Rente angerechnet wird. 520 Euro mal 12 Monate ergibt 6.240 Euro – das stellt für Sie also kein Problem dar. Die Rentenversicherung ergänzt, dass die Höhe des monatlichen Verdiensts nicht ausschlaggebend ist, sofern Sie täglich nicht mehr als drei oder wöchentlich nicht mehr als fünfzehn Stunden arbeiten.

Was passiert, wenn Sie regelmäßig mehr als 520 Euro verdienen?

Wenn Sie ab Oktober mehr als 520 Euro verdienen, dann gehen Sie keinem Minijob mehr nach. Das bedeutet, Sie sind sozialversicherungspflichtig. Sollten Sie zwischen 520 und 1.600 Euro im Monat verdienen, dann haben Sie einen Midijob. Die Höhe des Sozialversicherungsbeitrags orientiert sich an der Verdiensthöhe. Sollten Sie nur knapp einen Midijob haben, dann liegt der Beitrag bei null Euro, sollten Sie sich an der oberen Grenze befinden, dann kommt ein voller Beitragsanteil auf Sie zu, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet.

Auch interessant

Kommentare