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12 Euro Mindestlohn ab Oktober 2022 – was bedeutet das für die Rente?

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Von: Anne Hund

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12 Euro
Zum 1. Oktober soll der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben werden. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Ab Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Was die spätere Rente betrifft, profitieren nicht alle Betroffenen gleichermaßen.

Bislang liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli ist bereits eine Anpassung auf 10,45 Euro geplant. Am 1. Oktober soll das Niveau der Lohnuntergrenze dann einmalig außerhalb der üblichen Erhöhungsschritte auf 12 Euro angehoben werden.* Über sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) davon profitieren. Doch was bedeutet der höhere Mindestlohn für die spätere Rente?

Mindestlohn steigt ab Oktober auf 12 Euro je Stunde

Dieser Frage ist der Bundesverband der Rentenberater nachgegangen. Die Antwort dürfte für viele Betroffene ernüchternd ausfallen. So steigen die Renten, die Mindestlohn-Bezieher später erwarten können, nicht annähernd im gleichen Tempo, wie BR.de berichtete. Denn Geringverdiener hätten oft auch Anspruch auf Grundrente. Doch der Anspruch auf einen Grundrenten-Zuschlag sinke, wenn der Mindestlohn steige. Der Rentenberater-Verband spreche von einem „Kannibalisierungseffekt“. Und der wirke sich vor allem bei Vollzeitbeschäftigten aus.

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Vollzeitbeschäftigung: Rente für Mindestlohn-Bezieher steigt nur um 3,5 Prozent

Wie es in einer Mitteilung des Rentenberater-Verbands vom 23. Februar hieß, funktioniert die Rechnung folgendermaßen: „Wenn wir davon ausgehen, dass der Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung auch in Zukunft 59,7 % des Durchschnittsentgelts beträgt, kämen Beschäftigte mit dem neuen Mindestlohn nach 45 Beitragsjahren auf eine Monatsrente von 1.131 Euro (mit heutigem Rentenwert)“, heißt es in der Mitteilung. „Darin enthalten wäre ein Grundrentenzuschlag von 213 Euro. Nach Abzug von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung blieben als Rente derzeit ziemlich genau 1.000 Euro im Monat übrig.“

Wie hoch wäre zum Vergleich die Rente, wenn es bei 10,45 Euro Mindestlohn beziehungsweise bei dem korrespondierenden Verhältnis zum Durchschnittsentgelt bliebe? „1.093 Euro Rente brutto bzw. 966 Euro nach Abzug der Sozialabgaben“, rechnen die Experten vor. Das Ergebnis verblüffe, wie es in der Mitteilung weiter heißt: „Der Anstieg des Mindestlohns um rund 15 % erhöht die daraus resultierende Rente nur um etwa 3,5 %.“

Der „Schuldige für dieses Missverhältnis sei die Berechnungsweise der zum Januar 2021 eingeführten Grundrente“, heißt es zur Erklärung in der Mitteilung. „Etwa 3/4 einer höheren Rente aufgrund des Mindestlohnanstiegs gehen durch einen gegenläufigen, d. h. niedrigeren Grundrentenzuschlag verloren.“ Dieser „Kannibalisierungseffekt“ wäre sogar noch größer, wenn weniger als 45 Beitragsjahre zugrunde gelegt würden. „Dann können bis zu 87,5 % der zusätzlichen Rentenbeiträge der Niedrigverdienenden für die eigene Rente ‚vergeblich‘ sein.“

Lesen Sie zudem hier zahlreiche Informationen rund um den Beruf und das dazugehörige Gehalt.

12 Euro Mindestlohn ab Oktober: Bei Teilzeitkräften steigt Rentenanspruch deutlich

Ausgesprochen erfreulich nämlich, so teilte der Bundesverband der Rentenberater zugleich mit, wirke der „zukünftige Mindestlohn von 12 Euro dagegen in Kombination mit der Grundrente auf Beschäftigte in Teilzeit, die etwas mehr als 20 Stunden die Woche für 12 Euro arbeiten“. Die Rechnung funktioniert demnach so: „Wer beispielsweise 22,5 Wochenstunden für 12 Euro statt 10,45 Euro arbeitet, würde seine daraus nach 35 Beitragsjahren resultierende Rente (einschließlich Grundrentenzuschlag) von 350 auf 753 Euro brutto im Monat mehr als verdoppeln, obwohl der zugrundeliegende Stundenlohn sich nur um knapp 15 % erhöht.“

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Auch Minijob-Grenze steigt 2022: Ab wann gilt die neue Verdienstgrenze?

Im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung wird bekanntlich auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobber angepasst: Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober von bisher 450 Euro auf 520 Euro im Monat. Sprich, bis zu dieser Grenze bleiben Monatsverdienste für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei. Auch Auszubildende dürfen sich 2022 über eine höhere Ausbildungsvergütung freuen – jedoch nicht alle(ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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