in dem Betrieb zu verbieten, erläutert Meyer laut dpa. Der Arbeitgeber kann in so einem Fall demnach entweder für den gesamten Betrieb oder zumindest für bestimmte Bereiche ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Der Betriebsrat hat, sofern es einen gibt, bei solche Entscheidungen ein Mitbestimmungsrecht.
Arbeitsschutzgesetz: Regelungen und Vorgaben zu Pausen
Grundsätzlich gestalten sich die Regelungen und Vorgaben zu Pausen aus dem Arbeitsschutzgesetz den Experten von Karrierbibel.de für Beschäftigte so:
Bei sechs Stunden Arbeit stehe Beschäftigten laut Arbeitszeitgesetz eine Pause von 30 Minuten zu.
Bei neun Stunden verlängere sich die Pause auf 45 Minuten.
Das Arbeitszeitgesetz schreibe vor, dass die Pausen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden können.
Arbeitnehmer dürften „nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause“ arbeiten, heißt es weiter auf Karrierbibel.de.
Wie die Pausenzeiten letztlich genommen würden, „also ob am Stück oder aufgeteilt“, hänge vom Arbeitgeber und den Gegebenheiten vor Ort ab, schreibt das Portal. So gebe es viele Bereiche, in denen die Pausenzeiten „schichtweise“ eingeteilt würden, „um dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter die Kunden bedienen können“.
Möglich sei beispielsweise eine „Schichtregelung für die Pause wie von 12 bis 12.30 Uhr Mittagspause für die erste Gruppe, von 12.30 bis 13 Uhr Mittagspause für die zweite Gruppe“. Abgestimmt würden diese Regelungen „mit dem Betriebsrat oder Personalrat“, heißt es weiter auf Karrierebibel.de. (ahu)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.