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Rechtsanspruch auf Homeoffice soll kommen – was erwartet Arbeitnehmer?

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Auch nach der Corona-Pandemie sollen Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Homeoffice haben. Was die Pläne von Bundesarbeitsminister Heil vorsehen.

Seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Beschäftigte im Homeoffice*. Nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts waren laut einer Unternehmensumfrage im Dezember des vergangenen Jahres rund 28 Prozent der Beschäftigten zumindest zeitweise im Homeoffice tätig. Die Vorteile liegen auch klar auf der Hand. So entfallen etwa weite Wege zum Arbeitsplatz und für viele Familien ist der Alltag leichter stemmbar. Wenn es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, soll das auch nach der Corona-Pandemie so bleiben.

Arbeitnehmerin im Homeoffice. Auch nach der Corona-Pandemie sollen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice haben.
Auch nach der Corona-Pandemie sollen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice haben. Zumindest wenn es nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Heil geht. © Uwe Anspach/dpa

Rechtsanspruch auf Homeoffice auch nach Corona

Wie Heil am Mittwoch (12. Januar) mitteilte, plant er einen dauerhaften Rechtsanspruch auf Homeoffice für Arbeitnehmer – wo immer es möglich ist. Eine „neue Freiheit“ gelte es zu bewahren, sagt der Bundesarbeitsminister, der das Arbeiten von zu Hause aus dauerhaft in Deutschland etablieren will. „Ich bin dafür, dass wir aus dem coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen“, sagte Heil dazu der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Hierzu sei sich die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP einig: „Ein moderner Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten kommt.“, so heil weiter.

Lesen Sie auch: Neuer Koalitionsvertrag: Welche Änderungen bald auf Arbeitnehmer zukommen.

Ablehnung des Rechtsanspruch nur aus betrieblichen Gründen

Laut Heils Plänen müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen, außer betriebliche Gründe sprechen dagegen – „etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann“, erklärte Heil. Könne der Arbeitgeber dagegen keine betrieblichen Gründe nennen, so gelte der Rechtsanspruch für Arbeitnehmer. Diejenigen, die nur gelegentlich im Homeoffice arbeiten wollten, sollen diese Flexibilität laut Heil auch in Anspruch nehmen können. Wann kommt eigentlich der Mindestlohn von 12 Euro? Hier spricht Heil über seine Pläne. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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