Telefonische Krankschreibung jetzt bis September möglich – so funktioniert‘s

Die Krankschreibung per Telefon ist aktuell immer noch möglich: Die Sonderregelung wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
Die telefonische Krankschreibung* bei leichten Atemwegserkrankungen (Erkältung) ist für Versicherte weiterhin möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung, die zunächst bis Ende Juni galt, um drei weitere Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.
Obwohl die Infektionszahlen zuletzt deutlich zurückgingen, sei dennoch ein bundesweit relevantes Covid-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen. Somit seien auch Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung notwendig, begründet der G-BA die Fortführung der Ausnahmeregelung. Die telefonische Krankschreibung war 2020 eingeführt worden, um die Ansteckungsgefahr zu senken und die Hausarztpraxen vor Überlastung zu schützen.
Auch interessant: Darf Ungeimpften der Zugang zum Betrieb verwehrt werden?
Voraussetzungen für telefonische Krankschreibung:
Für eine Krankschreibung per Telefon gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen:
- Die Patienten leiden an leichten Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen.
- Der Arzt muss sich in einem persönlichen Telefonat vom Gesundheitszustand des Patienten überzeugen. Ärzte sind angehalten zu prüfen, ob eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) darf bis zu sieben Tag ausgestellt werden.
- Dauert der Infekt länger, ist eine Folgebescheinigung per Telefon für weitere sieben Kalendertage möglich.
Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung gilt weiterhin: Wer typische Covid-19-Symptome an sich bemerkt (etwa Fieber, Husten, Geruchs- und Geschmacksverlust, seltener Durchfallerkrankungen, Gliederschmerzen etc.), Kontakt zu Covid-19-Patienten hatte und an unklaren Atemwegs-Symptomen leidet, soll vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. (as)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Mehr zum Thema: Nach Beschluss: Neue Corona-Regeln für Homeoffice & Arbeitsplatz – diese Lockerungen gelten ab 1. Juli.
Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.