Wann Sie sich Überstunden nicht gefallen lassen müssen - das sind Ihre Rechte

Überstunden gehören für viele Berufstätige zum Alltag. Aber Chefs dürfen nicht beliebig viele verlangen. Was verboten ist und was erlaubt - hier im Überblick.
Wenn der Schreibtisch wieder vor Arbeit überquillt, Kollegen im Urlaub oder krank sind, dann heißt es für viele Arbeitnehmer: Überstunden schieben. Doch wie viele Überstunden sind überhaupt erlaubt? Und müssen sie immer bezahlt werden? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten im Überblick:
Darf der Chef Überstunden anordnen?
Chefs dürfen nicht einfach Überstunden anordnen - dafür bedarf es einer Vereinbarung. In vielen Arbeitsverträgen ist eine Überstundenklausel enthalten, die festhält, in welchem Umfang Mehrarbeit zu leisten ist. Doch Vorsicht: "Eine Formulierung, die pauschal das Ableisten von Mehrarbeit verlangt, ist in der Regel nicht rechtens, da der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, abzuschätzen, wie viele Überstunden ihm bevorstehen", heißt es dazu auf dem Portal Arbeitsvertrag.org.
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Übrigens: Wenn Sie Teilzeit arbeiten, also bis zu 30 Wochenstunden, darf der Chef Überstunden in der Regel nicht verlangen.
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Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Damit Arbeitnehmer nicht bis zur Erschöpfung schuften müssen, sieht das Arbeitszeitgesetz strenge Regelungen vor: Pro Tag dürfen Mitarbeiter maximal zehn Stunden arbeiten, pro Woche bis zu 48 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Woche sind also maximal acht Überstunden pro Woche erlaubt. Verlangt ein Arbeitgeber mehr, verstößt er gegen das Arbeitszeitgesetz.
Darüber hinaus müssen Chefs auch auf ausreichende Erholung der Mitarbeiter achten: Zwischen Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. In manchen Branchen (z.B. Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) kann die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, im Schichtbetrieb sind Minimum neun Stunden Ruhezeit einzuhalten. Bei verkürzten Ruhezeiten müssen Arbeitgeber jedoch innerhalb von vier Wochen einen Ausgleich in Form einer mindestens zwölfstündigen Ruhezeit schaffen.
Welche Ausnahmen und Sonderfälle gelten bei Überstunden?
Tatsächlich gibt es jedoch auch einige Ausnahmen und Sonderfälle bei Überstunden, sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte:
- Arbeitgeber sind in unvorhergesehenen Notsituationen dazu berechtigt, Mehrarbeit anzuordnen, wenn sie die Existenz des Betriebs gefährden. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen wie Brand und Unwetter.
- Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter pro Woche bis zu 60 Stunden Arbeitszeit bei maximal zehn Arbeitsstunden pro Tag verpflichten, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
- Weitere Ausnahmen können im Tarifvertrag sowie in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgehalten werden.
- Leitende Angestellte sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen (§ 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz). Dazu zählen Entscheidungsträger, die über Einstellungen und Entlassungen selbst bestimmen können, eine Generalvollmacht oder Prokura besitzen.
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Müssen Überstunden bezahlt werden?
Ob Überstunden bezahlt werden oder nicht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Einen Rechtsanspruch auf Überstundenvergütung gibt es nicht.
Wenn im Arbeitsvertrag eine Überstundenregelung fehlt, können sich Mitarbeiter auf § 612 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berufen. Dort heißt es: "Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist." In diesem Fall sollten Mitarbeiter aber genau Buch darüber führen, wann sie wie viel Überstunden geleistet haben.
Verboten: Überstundenvergütung darf nicht pauschal ausgeschlossen werden
Übrigens, wenn Arbeitgeber eine Überstundenvergütung im Vertrag pauschal ausschließen, können Sie klagen. Solche Klauseln sind in der Regel verboten. Dazu zählt etwa die beliebte Formulierung: "Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten." Ausnahmen bilden jedoch gut bezahlte Jobs mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (West: 6.700 Euro brutto monatlich, Ost: 6.150 Euro brutto im Monat, Stand: 2019). (as) *merkur.de ist Teil des Ippen-Zentral-Netzwerks.
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