Überwachung im Home Office: Was Ihr Chef darf – und was nicht

Darf mein Chef mich mit Spionagesoftware überwachen, wenn ich im Home Office bin? Oder einen Detektiv auf mich ansetzen? Was erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Keine Staus, keine Ansteckungsgefahr in vollen Zügen: Home Office* hat gerade zu Corona-Zeiten seine Vorteile. Viele Arbeitnehmer wähnen sich schnell in scheinbarer Freiheit, da sie den Blicken des Chefs nicht unmittelbar ausgeliefert sind. Doch wer zwischendurch Privates erledigt, sollte vorsichtig sein. Denn Chefs haben auch im Home Office Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern auf die Finger zu schauen – und das ganz legal.
Wann darf der Chef Mitarbeiter im Home Office überwachen?
Zuerst die gute Nachricht: Arbeitgebern sind rechtlich strenge Grenzen gesetzt, was die Überwachung von Mitarbeitern angeht. Das gilt natürlich auch fürs Home Office. So müssen Arbeitgeber einen konkreten Zweck verfolgen, um Mitarbeiter kontrollieren zu dürfen, etwa wenn der konkrete Verdacht einer schweren Pflichtverletzung vorliegt. „An diesem Zweck ist die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Kontrolle auszurichten, insbesondere unter Berücksichtigung der Intensität des Eingriffs.“, verrät Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Karriereseite Business Insider. Dauerüberwachung sei damit verboten, ebenso wie Kontrollen im privaten Bereich. Sie müssen den Chef also nicht in Ihre Wohnung lassen, denn das Weisungsrecht endet an der Wohnungstür des Mitarbeiters, schreibt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
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Home Office: Darf mich der Chef durch einen Privatdetektiv beschatten lassen?
Wenn ein Mitarbeiter zur Arbeitszeit mehrfach telefonisch nicht erreichbar ist oder Videoanrufe oft abgelehnt werden, dann hat ein Arbeitgeber durchaus die Möglichkeit, einen Privatdetektiv einzuschalten. Konkret sei dies nach §26 des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht für eine Straftat wie z. B. Arbeitszeitbetrug vorliege. Darauf weist die Detektei Lentz auf ihrer Internetseite hin.
Der Detektiv darf den Mitarbeiter bei seiner Beschattung zwar nicht einfach durchs heimische Fenster beobachten. „Außerhalb des grundgesetzlich geschützten Bereichs der eigenen Wohnung gelten keine Besonderheiten im Vergleich zur bisherigen Rechtslage“, schreibt Rechtsanwalt Wolfgang Gottwald auf focus.de.
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Darf der Vorgesetzte Spionagesoftware im Home Office einsetzen?
Auch für Spionagesoftware gilt: Eine pauschale Überwachung ist in Deutschland verboten, weil sie zu stark in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2017 entschieden. „Firmen dürfen Spionagesoftware nur einsetzen, wenn sie einen konkreten Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung haben und sich der konkrete Sachverhalt nicht anders aufklären lässt“, weist Arbeitsrechtler Sebastian Schröder im Handelsblatt hin. Etwa wenn ein Mitarbeiter seit Monaten schlechte Arbeitsergebnisse abliefere – und sich diese auch nicht anders erklären ließen. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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