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Urlaub noch nicht beantragt? Diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer

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Endlich Urlaub!
Wer Urlaub hat, hat Urlaub. Nur in wenigen Fällen darf der Arbeitgeber die Erholungspläne der Mitarbeiter durchkreuzen. © Benjamin Nolte/dpa-tmn

Ist der Urlaubsantrag genehmigt, kann ja jetzt eigentlich nichts mehr schiefgehen, oder? Eigentlich. In wenigen Ausnahmen dürfen Vorgesetzte den Urlaub streichen.

Wer arbeitet, hat auch ein Recht auf Erholung. Grundsätzlich muss laut dem Bundesurlaubsgesetz der Arbeitgeber die tariflich vereinbarten Urlaubszeiten gewähren.

Darauf verweist „top eins“, das Magazin für Führungskräfte im öffentlichen Dienst auf seiner Webseite. In welchen Fällen darf die Führungskraft aber trotzdem den Mitarbeitern den Urlaub verwehren?

Im Job: Diese Regeln gelten bei der Urlaubsplanung

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Urlaub am Brückentag noch nicht beantragt? So steht es mit den verbleibenden Feier- und „Brückentagen“ in diesem Jahr. dpa/ahu

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