Nach der Kündigung: Wie viel Resturlaub steht mir zu?

Nach der Kündigung fragen sich viele Arbeitnehmer, wie viel Resturlaub ihnen noch zusteht. Um das zu sagen, spielt der Kündigungszeitraum eine große Rolle.
Was viele nicht wissen: Wer mindestens ein halbes Kalenderjahr in einem Unternehmen gearbeitet hat, hat bei einer Kündigung* bereits den vollen Anspruch auf Urlaub.
Urlaubsanspruch bei Kündigung: Wie berechnet man den Resturlaub?
Hier spielt laut Arbeitsrechtlern jedoch der Zeitpunkt eine Rolle, an dem ein Mitarbeiter kündigt bzw. gekündigt wird:
- Kündigt ein Mitarbeiter in der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30. Juni, dann richtet sich der Urlaubsanspruch anteilig nach der Dauer, in der der Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt war. Er erhält ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Kündigt ein Mitarbeiter beispielsweise zum 31. Mai, erhält er bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen insgesamt noch 12,5 Tage Resturlaub (30 Urlaubstage / 12 Monate x 5 Monate). Gerundet ergeben sich so 13 Urlaubstage.
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- Scheidet der Mitarbeiter aber in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb aus, steht ihm laut Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu - wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 1. Januar des Jahres bestand.
Im dazugehörigen Gesetzestext zu § 4 BUrlG heißt es: "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."
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"Pro rata temporis"-Klausel im Arbeitsvertrag beschränkt Urlaubsanspruch
In letzterem Fall gibt es jedoch eine Ausnahme, wenn der Arbeitsvertrag eine "pro rata temporis"-Klausel (dt. zeitanteilig) beinhaltet. Damit ist eine Regelung gemeint, nach der die Firma den Urlaub für das Eintrittsjahr oder auch das Austrittsjahr nur anteilig gewährt. Diese anteilige Berechnung betrifft jedoch nur die Urlaubstage, die über den Mindesturlaub hinausgehen. Dieser beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage.
Ist diese Klausel nicht im Arbeitsvertrag enthalten, steht Mitarbeitern ab der zweiten Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zu.
Werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?
Übrigens: Bei der Berechnung des verbleibenden Urlaubsanspruchs werden Bruchteile von Urlaustagen aufgerundet, die mindestens einen halben Tag ergeben (statt 5,6 werden 6 Urlaubstage gewährt). Bei Bruchteilen, die weniger als einen halben Urlaubstag betragen (etwa X,3), werden genau diese Urlaubstage ausbezahlt. Vertragliche Regelungen können davon abweichen.
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