Zeitumstellung: Weniger Lohn für Beschäftigte in der Nachtschicht durch fehlende Stunde?

In der Nacht auf den 27. März wurden die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt. Was gilt für Beschäftigte, die eine Nachtschicht im Job schieben?
Im Frühjahr wird die Uhr wieder eine Stunde vorgestellt. In diesem Jahr war es in der Nacht vom 26. auf den 27. März soweit. Ab dann gilt wieder die Sommerzeit. Für viele Beschäftigte* bedeutet die Zeitumstellung also eine Stunde weniger Nachtschlaf.
Zeitumstellung: Für fehlende Stunde bei Nachtschicht kein Lohn
Doch was ist eigentlich mit den Beschäftigten, die während der Umstellung auf die Sommerzeit Nachtschicht haben? „Auch für sie verkürzt sich die Nacht und damit die Arbeitszeit“, heißt es in einem Online-Beitrag vom DGB Rechtsschutz. Dies sei natürlich erfreulich für diejenigen, die einen festen Monatslohn erhalten, da sich hier nichts ändere. „Wer aber nach Stunden bezahlt wird, verliert den Anspruch auf Bezahlung, da die Stunde ja nicht gearbeitet worden ist.“
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Umstellung auf Sommerzeit Nachtzuschläge für fehlende Stunde entfallen
Die Nachtschichtzuschläge für diese Stunde entfallen dem Beitrag zufolge „in jedem Fall, da sie eine tatsächliche Erschwernis ausgleichen sollen. Und diese Erschwernis besteht ja nicht, wenn nicht gearbeitet wurde“. Die Stunde müsse nicht nachgearbeitet werden, so die Experten des DGB Rechtsschutz, auch nicht während der zusätzlichen Arbeitsstunde bei der Zeitumstellung im Oktober. „Die Pflicht zur Arbeitsleistung ist bezogen auf diese Stunde ersatzlos entfallen.“
Zu spät in der Arbeit? Umstellung auf Sommerzeit keine plausible Ausrede
Für alle Beschäftigten gilt natürlich, dass sie auch am Tag der Zeitumstellung pünktlich in der Arbeit sein müssen. Wer sich verspäte, dem drohe eine Abmahnung. Die Zeitumstellung tauge nicht als Ausrede.
Quelle: www.dgbrechtsschutz.de
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