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Abzocke auf Gran Canaria: „Rubbellos“-Masche kostet Urlauber oft mehr als 1.000 Euro

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Touristen spazieren durch die Straßen von Puerto de Mogán auf Gran Canaria.
Touristen spazieren durch die Straßen von Puerto de Mogán auf Gran Canaria. © Imago

Wer auf Gran Canaria unterwegs ist, sollte sich vor Betrügern hüten. Mithilfe von Rubbellosen werden Urlauber in die Falle gelockt und um ihr Geld erleichtert.

Es klingt wie ein Traum: Urlauber werden am Strand oder auf der Straße angesprochen, ob sie an einem Gewinnspiel teilnehmen möchten und gewinnen den Tagespreis. Was danach kommt, ist aber eher ein Alptraum, wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt. Denn wer sich darauf einlässt, muss in ein Taxi steigen und wird zu einer 30 Kilometer entfernten Hotelanlage gefahren. „Wer ins Taxi steigt, hat schon verloren“, so das EVZ. Vor Ort werden die Touristen nämlich in ein nicht enden wollendes Verkaufsgespräch verwickelt.

Abzocke auf Gran Canaria: Betrüger bringen Urlauber oft um Tausende Euro

„Urlaubsvoucher“, „VIP-Zertifikate“ oder „Übernachtungsgutschein mit oder ohne Holiday-Plus-Mitgliedschaft“ sind Begriffe, mit denen die Verkäufer um sich werfen. Die Angebote klingen zwar verlockend, doch den Urlaubern wird keine Zeit gelassen, sich darüber Gedanken zu machen. Stattdessen werden sie gedrängt, sofort einen Vertrag für einen Aufenthalt in einem Luxusappartement zu unterschreiben – der Verkäufer erlaubt nicht, dass die Reisenden eine Nacht darüber schlafen. Wenn der Vertrag dann unterschrieben ist, verlangen die Anbieter eine sofortige Anzahlung von rund 1.000 Euro, manchmal sogar die komplette Summe, die bei über 5.000 Euro liegen kann. Wer kein passendes Zahlungsmittel zur Hand hat, wird laut EVZ sogar bis zum Geldautomaten begleitet.

Was genau die Verbraucher am Ende erworben haben, wissen sie oft selbst nicht. Betroffene berichten von den unterschiedlichsten Erfahrungen mit den Vouchern: So können die Unterkünfte im Internet manchmal erst aufgerufen werden, wenn alle Raten abgezahlt wurden. Oder aber sie entsprechen nicht der Beschreibung oder dem versprochenen Standard. Manchmal lassen sich die bezahlten Gutscheine gar nicht erst aktivieren.

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Vertrag unterschrieben: Komme ich aus der Geldfalle noch heraus?

Allgemein sehen die sogenannten „Timesharing-Verträge“ kein Stornierungs-, Kündigungs-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht vor, wie das EVZ informiert. Trotzdem kommen Betroffene meist aus den Verträgen heraus, wenn sie einen Widerruf auf Grundlage der Verbraucherrechte-Richtlinie einlegen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss oder Erhalt des Vertrags beim Anbieter der Unterkunft eingehen. Das EVZ empfiehlt einen Versand per E-Mail mit Versand- oder Lesebestätigung, um den Widerruf nachweisen zu können.

Eine Anzahlung sei in der Regel verloren, es sei denn, es wurde eine Kreditkarte dafür genutzt. Dann haben Sie die Chance über ein sogenanntes Chargeback Ihr Geld zurückzuerhalten. Ob dies möglich ist, hängt von Ihrem Kreditinstitut ab. Allerdings benötigen Sie dafür ebenfalls den Widerruf.

Fälle auf Gran Canaria nehmen wieder zu

Bereits seit ein paar Jahren existiert die Masche mit dem Rubbellos auf Gran Canaria, vor allem in Puerto de Mogán oder Playa del Inglés, so das EVZ. Allerdings nehmen die Beschwerden aktuell wieder zu, wie das Online-Portal Reisereporter erfahren hat. Zu den unseriösen Anbietern gehören demnach Unternehmen wie Anfi Vacation Club S. L., Anfi Dreams, Direkt Travel Global S. L., kurz: DTGlobal SL, Enduria Travel S. L. (inzwischen insolvent), Ferienexpert S. L., Liberty Holiday 2017 S. L., Reisemarkt24, Vacon Marketing SLU, Vacon Travel Service und Viajes Vacon.

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