Camping in Bayern 2021: Was sind die aktuellen Regeln?

Aufgrund der Corona-Pandemie begeistern sich immer mehr Deutsche am kontaktarmen Camping-Urlaub. Hier die aktuellen Regeln für Bayern.
Urlaub auf Camping-Plätzen oder in Ferienhäusern wird aufgrund der Corona-Pandemie immer beliebter. Schon im letzten Jahr hat das Reisen mit dem Wohnmobil einen Aufschwung erlebt – ein Trend, der sich wohl auch in diesem Jahr fortsetzen wird. Doch wie sieht es aktuell überhaupt mit den Corona-Regeln bezüglich des Campens aus? Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland teils unterschiedliche Regelungen*. Das sind die aktuellen Maßnahmen in Bayern.
Camping-Urlaub 2021: Haben Campingplätze in Bayern geöffnet?
Mit seinen zahlreichen Seen ist Bayern ein beliebtes Reiseziel für den Camping-Urlaub. Allerdings müssen Campingplätze aufgrund der Corona-Pandemie momentan geschlossen bleiben. Für sie gilt dieselbe Regel, wie für alle Beherbergungsbetriebe: Übernachtungsangebote dürfen laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) „nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche oder geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.“ Touristische Übernachtungen sind untersagt.
Ist Dauercamping in Bayern erlaubt?
Dauercampen auf dafür zugelassenen Plätzen ist in Bayern für strikt notwendige Zwecke erlaubt – also wenn das Wohnmobil der Erst- oder Zweitwohnsitz ist. „Dauercamper, die ihren Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz angemeldet haben, dürfen – wie bereits im Frühjahr 2020 – sich weiterhin in ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen auf dem Campingplatz aufhalten und dort übernachten“, heißt es auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen, wie zum Beispiel Sanitäranlagen, müssen allerdings geschlossen bleiben.
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Dauercampen ohne Zweitwohnsitz fällt aber unter den Anwendungsbereich des § 14 der 12. BayIfSMV. Das heißt, es ist genauso wie andere touristische Übernachtungen untersagt. Das liegt daran, dass bei Dauercamping ohne Zweitwohnsitz im Regelfall nicht von einem notwendigen, beruflichen oder geschäftlichen Zweck ausgegangen werden könne.
Wann ist Camping in Bayern wieder erlaubt?
Vorerst gilt das Verbot von touristischen Übernachtungsangeboten bis zum Ende des Lockdowns. In Bayern dauert dieser nach aktuellem Stand noch bis zum 9. Mai an. Wenn der Lockdown verlängert werden sollte, müssen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch Campingplätze weiterhin geschlossen bleiben. Die Ausgangssperren zwischen 22 und 5 Uhr, die mit der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von 100 greifen, gelten im Übrigen auch für die Fahrt zum Campingplatz oder vom Campingplatz nach Hause. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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