Genesenen-Status verkürzt: Was das für Reiserückkehrer bedeutet

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat den Genesenen-Status von Personen verkürzt, die mit dem Coronavirus infiziert waren. Das könnte auch Folgen für Reiserückkehrer haben.
Bisher galten Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, 180 Tage lang als „genesen“. Dieser Status ist zum Beispiel im Rahmen der 2G-Regel wichtig, da sie Geimpften* wie Genesenen mehr Freiheiten erlaubt. Auch auf Reisen müssen Genesene in der Regel weniger mit Einschränkungen rechnen als Ungeimpfte. Das ändert sich aber nun innerhalb Deutschlands: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Vorgaben für einen Genesenen-Status angepasst.
RKI: Genesenen-Status jetzt nur noch 90 Tage gültig
Das RKI empfiehlt seit dem Wochenende, dass eine Person nur noch 90 Tage lang als „genesen“ gelten soll. Aus „fachlicher Sicht“ muss ein „Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung“ folgenden Punkten entsprechen:
- Die positive Testung muss durch einen PCR- oder PoC-PCR-Test bzw. eine weitere Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik erfolgt sein.
- Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen.
- Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
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Nur wenn alle drei Vorgaben erfüllt sind, gilt eine Person aus Sicht des RKI als „genesen“. Die neuen Fristen müssen laut Focus.de in den Verordnungen der Bundesländer angepasst werden. Womöglich ist mit einer Übergangsfrist zu rechnen, sodass Genesene, deren positiver Test länger als 90 Tage zurückliegt, noch die Gelegenheit haben, sich rechtzeitig impfen zu lassen. Gerade bei Genesenen, die vor der Infektion nicht geimpft waren, könnte das der Fall sein. Das RKI empfiehlt frühestens drei Monate nach einem positiven Corona-Test eine Auffrischimpfung.
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Was bedeutet die Empfehlung für Reiserückkehrer?
Es ist damit zu rechnen, dass die neue Empfehlung des RKI schon bald vom Auswärtigen Amt übernommen wird. Derzeit müssen Reiserückkehrer grundsätzlich einen 3G-Nachweis bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. Wer also demnächst mit einem Genesenennachweis einreisen will, sollte überprüfen, ob dieser nach den aktuellen Vorgaben ausreichend ist. Ansonsten braucht es einen negativen Corona-Test – bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet droht obendrein die Quarantänepflicht. Für die Reise ins Ausland müssen Betroffene die Regeln des entsprechenden Reiselands beachten. In den meisten EU-Ländern ist ein Genesenen-Status zwischen drei und sechs Monate gültig. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.