Corona-Hochrisikogebiete: Wer aus diesen Ländern zurückkehrt, muss sich an strenge Einreise-Regeln halten
Die Bundesregierung teilt Länder mit hohen Corona-Fallzahlen in Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ein. Die aktuelle Liste stellt das RKI bereit.
Wer in Zeiten der Corona-Pandemie verreisen will, sollte sich bei der Planung vorher informieren, ob für das Reiseziel eine Reisewarnung vonseiten des Auswärtigen Amtes besteht. In diesem Fall könnte es nämlich sein, dass die Reisekrankenversicherung* nicht greift. Außerdem sind manche Reiseveranstalter nach über einem Jahr Pandemie nicht mehr so kulant, was kostenfreies Stornieren bei Auftreten einer Reisewarnung nach der Buchung angeht – es sei inzwischen kein „außergewöhnlicher Umstand“ mehr, der eine kostenlose Stornierung ermögliche, so das Argument. Obendrein müssen Sie bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet nach Deutschland strenge Corona-Maßnahmen befolgen.
Diese Länder gelten laut RKI als Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete (Stand: 28. April 2022)
Virusvariantengebiete:
Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Virusvariantengebiete.
Hochrisikogebiete:
Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Hochrisikogebiete.
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Corona: Wie werden Länder als Hochrisikogebiet eingestuft?
Seit dem 1. August 2021 werden Risikogebiete in Deutschland nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die „einfachen“ Risikogebiete gibt es nicht mehr. Ob ein Land in eine der beiden Kategorien fällt, wird vom Bundesministerium für Gesundheit, vom Auswärtigen Amt und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat nach gemeinsamer Analyse beschlossen. Das sind Kriterien für die Einstufung als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet:
Hochrisikogebiet:
- besonders hohe Fallzahlen von Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 sein, die im Vergleich zur Omikron-Variante besorgniserregende Eigenschaften haben, die schwere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Sterblichkeit verursachen
- quantitative oder qualitative Kriterien wie die Hospitalisierungsrate, eine geringe Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate oder nicht ausreichend vorhandene oder verlässliche epidemiologische Daten
Virusvariantengebiet:
- Auftreten einer besorgniserregenden Variante, die in Deutschland noch keine verbreitete Variante ist, und bei der Anhaltspunkte auf schwerwiegende besorgniserregende Eigenschaften vorliegen sowie dafür, dass ein eingeschränkter Impfschutz vorherrschen könnte
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Rückkehr aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet
Generell gilt für Reiserückkehrer aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Zudem braucht es einen Nachweis im Sinne der 3G-Regel, also ein Impfzertifikat, einen Genesenennachweis oder einen negativen Corona-Test. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet brauchen auch Geimpfte und Genesene ein negatives Testergebnis. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.
Anschließend gilt eine Quarantänepflicht, die Geimpfte und Genesene vorzeitig durch das Übermitteln ihrer Nachweise über das Einreiseportal beenden können. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen in eine 10-tägige Quarantäne, die frühestens am fünften Tag mit einem zweiten negativen Test beendet werden kann. Sind Sie aus einem Virusvariantengebiet eingereist, müssen Sie für 14 Tage in Quarantäne – egal ob geimpft, genesen oder getestet. Ab dem 1. Juni 2022 entfällt der 3G-Nachweis vorerst bis Ende August für die Einreise nach Deutschland. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.