Verschärfte Einreise-Regeln in Italien – Was Reisende jetzt wissen müssen
Hohe Infektionszahlen mit dem Coronavirus haben nun zu Verschärfungen der Einreise-Regeln in Italien geführt. Bis vorerst Ende April gilt nun auch für EU-Reisende eine Quarantänepflicht.
In Italien wurden kurz vor Ostern die Einreise-Regeln verschärft. Hintergrund waren zahlreiche Buchungen von Italiener*innen, die ihren Urlaub im Ausland verbringen wollten. Das Reisen im eigenen Land ist nämlich aufgrund des Verbots zwischen den verschiedenen Regionen Italiens zu reisen, erheblich erschwert – sehr zum Ärgernis des lokalen Tourismus. Um den Reise-Boom ins Ausland zu bremsen, wurden deshalb die Testpflicht verschärft und eine Quarantäne eingeführt. Beides betrifft auch Reisende, die aus dem Ausland nach Italien einreisen wollen.
Einreise nach Italien: Verschärfung bei Corona-Tests und Quarantäne
Wer nun aus Ländern der Europäischen Union, also auch Deutschland, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach Italien reisen will, muss grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Hinzu kommen nun auch fünf Tage Quarantäne und eine weitere negative Testbescheinigung nach fünf Tagen. Diese verschärften Regelungen gelten vorerst bis zum 30. April.
Zuvor war die Einreise nach Italien für Reisende aus der Europäischen Union noch ohne Quarantäne erlaubt – allerdings auch nur aus triftigen Gründen. Zudem ist eine ausgefüllte Einreiseerklärung nötig. Wer aus Österreich einreist, darf sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden am Stück dort aufgehalten haben. Ausgenommen von der neuen Quarantänepflicht sind laut Auswärtigem Amt jedoch Berufspendler sowie Schüler*innen und Studierende, die mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort in Italien zurückkehren und keine Covid-19-Symptome vorweisen.
Ein weiterer Grund für die verschärften Corona-Maßnahmen ist die hohe Inzidenz in Italien. Die Mehrheit der Regionen wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen zur roten Zone erklärt. Hier gelten Ausgangsbeschränkungen, außerdem müssen Restaurants und Geschäfte geschlossen bleiben. Über die Osterfeiertage befand sich das gesamte Land vom 3. bis 5. April in einem Lockdown. (fk)