Corona-Maßnahmen ignoriert: Gut jeder zehnte Reiserückkehrer missachtet diese verpflichtende Regel
Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, hat sich an bestimmte Maßnahmen zu halten. Allerdings werden diese von jedem Zehnten missachtet.
Bei Kontrollen der Bundespolizei sind zahlreiche Verstöße gegen die Pflicht zur Einreiseanmeldung nach Aufenthalten in Corona-Risikogebieten* aufgefallen.
Corona-Risikogebeiet: Gut jeder zehnte Reiserückkehrer missachtet die digitale Einreiseanmeldung
Wie das Bundespolizeipräsidium auf Anfrage mitteilte, haben die Polizisten seit dem Start der digitalen Einreiseanmeldung am 8. November bis zum 10. Januar im kontrollpflichtigen Luftverkehr rund 185.800 digitale Anmeldungen, beziehungsweise schriftliche Ersatzmitteilungen geprüft. Bei diesen stichprobenartigen Kontrollen wurden den Angaben zufolge rund 24.540 Mängel festgestellt – also bei rund 13 Prozent der überprüften Reisenden. Als Mangel gilt dabei eine fehlende oder fehlerhaft ausgefüllte Einreiseanmeldung.
„In solchen Fällen erfolgte grundsätzlich durch die eingesetzten Beamten eine Nacherhebung der Daten“, teilte eine Sprecherin mit. Die damit erstellte schriftliche Ersatzmitteilung sei anschließend für das jeweils zuständige Gesundheitsamt bereitgestellt worden.
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Das sind die aktuellen Corona-Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Die Verpflichtung, nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Corona-Risikogebiet eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen, war im November eingeführt worden. Die Erhebung der Daten soll den Gesundheitsämtern die Nachverfolgung von Infektionsketten erleichtern. Gleichzeitig müssen Reiserückkehrer einen Corona-Test kurz vor oder nach der Einreise nach Deutschland machen – wenn Sie aus Hochrisikogebieten kommen, muss dieser auf jeden Fall vor der Einreise erfolgen. Als Hochrisikogebiete werden seit neustem Länder und Regionen eingestuft, in denen sich bestimmte Virus-Varianten ausgebreitet haben und die eine Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschreiten.
Zudem gilt weiterhin die zehntägige Quarantänepflicht für alle Rückkehrer aus Risikogebieten. Diese kann weiterhin durch einen zweiten Corona-Test, der frühestens am fünften Tag stattfindet, verkürzt werden. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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