Einreiseformular für Österreich: Wer muss es ausfüllen?

Von einigen Reisenden verlangt Österreich eine elektronische Registrierung. Wann und ob das auch für deutsche Urlauber gilt, erfahren Sie hier.
Vor einigen Monaten hat Österreich* von Einreisenden eine elektronische Registrierung bzw. die sogenannte Pre-Travel-Clearance verlangt. Das Formular gibt es trotz zahlreicher Lockerungen, die nun in Kraft sind, immer noch – allerdings muss es längst nicht mehr jeder ausfüllen.
Wer muss das österreichische Einreise-Formular ausfüllen?
Im Allgemeinen ist die Registrierung zur Pre-Travel-Clearance verpflichtend. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Personen, die aus einem Staat oder Gebiet der Anlage 1 regulär einreisen und sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in einem Staat oder Gebiet der Anlage 1 aufgehalten haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Reisenden einen Nachweis im Sinne der 3-G-Regel besitzen – sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Aktuell gehört Deutschland zu einem Staat der Anlage 1, weshalb die elektronische Registrierung nicht nötig ist.
Anders sieht es für Personen aus, die aus einem Land oder Gebiet der Anlage 2 einreisen bzw. sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben. Für sie gilt die Pflicht zur elektronischen Registrierung. Das betrifft derzeit die als Virusvariantengebiete eingestuften Länder Botsuana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Uruguay und das Vereinigte Königreich. Laut dem Auswärtigen Amt können aber auch hier Ausnahmen für österreichische Staatsangehörige oder EU-Bürger gelten.
Bei einem Voraufenthalt aus sonstigen Staaten müssen die Reisenden einen Nachweis im Sinne der 3-G-Regel erbringen und sich über die Pre-Travel-Clearance registrieren. Es gilt außerdem eine zehntägige Quarantänepflicht, mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen „freizutesten“. Eine Ausnahme besteht allerdings für Geimpfte mit einem Impfnachweis oder einem ärztlichen Zeugnis über eine Vollimmunsierung – sie müssen sich nicht registrieren und sich auch nicht in Quarantäne begeben.
Die Pre-Travel-Clearance darf maximal 72 Stunden vor der Einreise erfolgen. Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern. Wer aus einem Gebiet der Anlage 1 einreist, aber erst nach der Einreise nach Österreich einen Test durchführt, muss sich ebenfalls vorab online registrieren.
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Österreich: Diese Einreise-Regeln müssen Deutsche beachten
Für Einreisende aus Deutschland gilt keine Pflicht zur elektronischen Registrierung, allerdings braucht es auch hier einen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ – also einem Nachweis im Sinne der 3-G-Regel. Österreich akzeptiert ein gültiges Zertifikat oder ein ärztliches Zeugnis über einen negativen Corona-Test. Erlaubt sind Antigentests, die nicht älter als 48 Stunden sind, sowie PCR-Tests, die maximal 72 Stunden zurückliegen. Ebenfalls anerkannt ist ein Nachweis über eine Impfung, ein Genesungsnachweis oder ein Antikörpernachweis.
Für Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gelten dieselben Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie einreisen – mit Ausnahme der Testpflicht. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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