Im überfüllten Zug einfach in die 1. Klasse setzen – unter welchen Umständen das möglich ist

Ärgerlich: Das Zugticket wurde teuer bezahlt und dann bekommt man nicht mal einen Sitzplatz. Wann Sie in die erste Klasse wechseln dürfen, erfahren Sie hier.
Das Los vieler Bahnreisender: Züge sind regelmäßig vollkommen überfüllt. Wer die Sitzplatzreservierung vergessen hat, muss schon mal auf dem Boden sitzen. Spätestens im verstopften Gang tut sich bei so Manchem die Frage auf: Kann ich mich nicht einfach in die erste Klasse setzen, wenn dort noch Sitzplätze frei sind? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich, allerdings drohen Bußgelder, wenn diese nicht erfüllt sind.
Dem Portal Reisereporter zufolge, kann es bei extrem ausgelasteten Zügen vorkommen, dass die 1. Klasse für alle Bahnreisenden freigegeben wird. Am einfachsten sei es, einfach nett beim Zugbegleiter nachzufragen, so die Empfehlung auf reisereporter.de. Wenn diese/r die Freigabe veranlasst, können Sie sich ohne Weiteres in der ersten Klasse niederlassen.
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DB bestätigt: „Ein Anspruch auf (...) Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht“
Wer sich ohne Zustimmung des Zugpersonals oder ohne ein Klassen-Übergang-Ticket in die 1. Klasse setzt, riskiert ein Bußgeld zu erhalten, so die Reisereporter-Warnung. Das Klassenwechsel-Ticket wäre nur bei Flexpreis-Fahrkarten möglich und man müsse die Differenz zwischen dem Normalpreis der 1. und 2. Klasse zahlen, heißt es weiter.
Auch auf den Seiten der Deutschen Bahn, genauer gesagt in der DB Service Community, wurde die Frage nach dem eigenständigen Upgrade bereits behandelt. Hier fragte ein anonymer User: „Der RE5 ( Koblenz - Emmerich ) ist gerade in der Mittagszeit und im Berufsverkehr fast täglich zwischen Köln und Düsseldorf maßlos überfüllt. Kann man sich dann einfach „aus Kulanz“ in die erste Klasse setzen? Oder muss hierzu der Schaffner gefragt werden“. Die Antwort eines anderen Users, die von der DB bestätigt wurde: „Nein, Sie dürfen sich nicht ohne Weiteres in der 1. Klasse aufhalten, wenn Sie „nur“ über ein Ticket der 2. Klasse verfügen. Falls Sie dies doch tun, müssen Sie mit einer Fahrpreisnacherhebung rechnen, da Sie, sofern Sie sich mit einem 2. Klasse-Ticket in der 1. Klasse aufhalten, über keinen gültigen Fahrausweis verfügen. Wie ds160384 (Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich hier um einen anderen Nutzer, der in der DB Community auf oben gestellte Frage reagiert hat) richtig anmerkt, besteht ein Recht auf Beförderung, aber nicht auf einen Sitzplatz. Dies ist in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) in § 13 geregelt. Dort heißt es: „(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht“. Das Eisenbahnpersonal sei allerdings berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Außerdem bestehe prinzipiell die Möglichkeit, ein Ticket* für den Klassen-Übergang zu erwerben, so der anonyme User weiter. (jg) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.