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Neue Corona-Regeln in ganz Deutschland: Was das für Urlaub und Tagesausflüge bedeutet

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Von: Franziska Kaindl

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Zwei Frauen stehen am Abend in der Drosselgasse in Rüdesheim am Rhein.
Selbst Tagesausflüge dürften für Ungeimpfte in Zukunft schwierig sein. (Symbolbild) © Sabine Gudath/Imago

Bund und Länder haben für Deutschland neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Das schränkt gerade für Ungeimpfte die Urlaubs- und Ausflugsmöglichkeiten ein.

Die Corona-Fallzahlen in Deutschland steigt derzeit rasant an, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 336,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Daher wurden bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag (18. November) verschärfte Corona-Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen – vom Arbeitsplatz bis zur Gastronomie – beschlossen. Auch was Reisen und Tagesausflüge innerhalb Deutschlands angeht, müssen in Zukunft neue Regeln beachtet werden. Gerade Ungeimpften wird damit die Urlaubsplanung in den kommenden Wochen schwerfallen.

Flächendeckende 2G-Regel in Deutschland bei hoher Hospitalisierungsrate

Einige Bundesländer wie Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg setzen schon jetzt auf die 2G-Regel* – nun sollen die anderen Ländern nachziehen, sobald die Hospitalisierungsrate im jeweiligen Land den Schwellenwert von 3 überschreitet. Damit ist gemeint, dass innerhalb der letzten 7 Tage mindestens drei Personen pro 100.000 Einwohner ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Deutschlandweit liegt der Wert aktuell bei 5,3.

Lesen Sie hier: Hochrisikogebiet und Lockdown für Ungeimpfte: Was Touristen jetzt zum Österreich-Urlaub wissen müssen.

Sobald der Schwellenwert überschritten wird, soll unter anderem der Zutritt zu Freizeiteinrichtungen, Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gastronomien und Hotels nur noch Geimpften und Genesenen erlaubt sein. Ein längerer Urlaub mit Übernachtung ist Ungeimpften in den jeweiligen Bundesländern dann nicht mehr möglich. Auch Tagesausflüge sind erschwert, da der Besuch von Gastronomien und Freizeiteinrichtungen ebenfalls eine Impfung oder Genesung voraussetzt.

Überschreitet die Hospitalisierungsrate in den Ländern den Schwellenwert von 6, müssen auch Geimpfte und Genesene beim Besuch von Orten mit hohem Infektionsrisiko einen negativen Test vorlegen. Dazu zählen insbesondere Clubs, Diskotheken und Bars, wie es in dem Beschluss heißt. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt.

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3G-Regel im ÖPNV und Fernverkehr geplant

Ungeimpfte Reisende, die mit Bus und Bahn verreisen wollen, sollen dafür in Zukunft einen Test vorlegen müssen. Die Regierung plant nämlich die Einführung der 3G-Regel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs. Wer nicht geimpft oder getestet ist, muss dann einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen – dieser darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein. Dazu werden auch die Bürgertests wieder kostenlos angeboten. Die Regel für den ÖPNV soll „stichprobenartig“ überprüft werden, wie es heißt. Eine Ausnahme soll aber für Taxis sowie Schüler bestehen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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