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Österreich führt 2G-Regel ein – Worauf Urlauber jetzt achten müssen

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Blick auf Wien im Herbst.
Österreich ist im Herbst ein beliebtes Ziel zum Wandern. Ab sofort gelten aber strengere Corona-Regeln. © Georges Schneider/Imago

Österreich führt aufgrund der rasant steigenden Corona-Fallzahlen landesweit die 2G-Regel ein. Auch Urlauber sind von den Maßnahmen betroffen.

Österreich übermittelte in den letzten Tagen wieder besorgniserregende Corona-Fallzahlen: Am Donnerstag (4. November) wurden laut der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) insgesamt 9.899 Neuinfektionen mit dem Virus gemeldet – einer der höchsten Werte seit Beginn der Pandemie. Die Inzidenz liegt derzeit landesweit bei 599,6 (Stand: 7. November). „Die Dynamik ist außergewöhnlich, und die Belegungen in den Intensivbetten steigen deutlich schneller als erwartet“, erklärte Bundeskanzler Alexander Schallenberg einigen Medienberichten zufolge. Daher führt Österreich* nun ab sofort für das ganze Land die 2G-Regel ein. „Es ist schlicht und einfach unsere Verantwortung, die Menschen in unserem Land zu schützen“, so die Begründung des Politikers.

Urlaub in Österreich: Hier gilt ab sofort die 2G-Regel

Im Detail sollen die neuen Corona-Maßnahmen folgendermaßen aussehen: Überall dort, wo bisher die 3G-Regel galt, ist der Zutritt ab sofort nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt. Das betrifft die körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel den Friseurbesuch sowie die Gastronomie, Clubs, Weihnachtsmärkte, Theater, Kinos, Sport und Freizeiteinrichtungen – außerdem auch Hotels. Das bedeutet, dass Urlauber, die eine Übernachtung geplant haben, ab sofort nur noch mit einem Impf- oder Genesenennachweis zugelassen sind. Auch bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmern muss nun die 2G-Regel eingehalten werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Am Arbeitsplatz soll aber weiterhin 3G möglich sein, wie die österreichische Regierung erklärt.

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Corona-Beschränkungen können auch auf Geimpfte zukommen

Bis zum 6. Dezember soll noch eine Übergangsfrist gelten: Bis dahin erhalten Erstgeimpfte mit einem zusätzlichen PCR-Test ebenfalls Zutritt im Sinne der 2G-Regel. Aber auch vollständig Geimpfte können sich nicht zurücklehnen: Ab dem 6. Dezember soll der Grüne Pass nur noch für neun Monate nach der 2. Impfung gültig sein – anschließend braucht es eine Boosterimpfung, um weiterhin ein Impfzertifikat zu erhalten. Wer mit einer Einzeldosis des Vakzins von Johnson&Johnson geimpft wurde, braucht ab dem 3. Januar 2022 eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass. Aktuell gelten knapp 65 Prozent der österreichischen Bevölkerung als vollständig geimpft.

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Was für die Einreise nach Österreich gilt

An den Einreise-Regeln hat sich bisher noch nichts geändert: Deutschland gehört aus der Sicht Österreichs zu den Staaten der Anlage 1. Das bedeutet, dass die Einreise ohne Registrierung möglich ist. Dennoch müssen Reisende einen 3G-Nachweis erbringen – also entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Erlaubt ist ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest sowie ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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