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Pleite von Thomas Cook: Urlauber sitzen fest - Condor will Flüge wie geplant abwickeln

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Insolvenz Thomas Cook - Tochter Condor am Flughafen Frankfurt.
Insolvenz Thomas Cook - Tochter Condor am Flughafen Frankfurt. © picture alliance/Silas Stein/dpa

Die Insolvenz von Thomas Cook schockiert den Tourismussektor. Hunderttausende von Urlaubern sind betroffen. Doch wie geht es nun weiter?

Der britische Reisekonzern Thomas Cook meldete am Montag (23. September 2019) Konkurs an. Der Betrieb wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Condor: Alle Flüge gehen wie geplant

Der deutsche Ferienflieger Condor hält seinen Betrieb weiter aufrecht. Alle Flüge würden wie geplant durchgeführt, sagte ein Unternehmenssprecher am Dienstag. Spezielle Teams beantworteten an den Flughäfen die Fragen der Passagiere. Gleichzeitig rede das Management mit allen Lieferanten und Partnerunternehmen, um seine Maschinen weiter in der Luft zu halten.

Condor darf Thomas-Cook-Passagiere nicht transportieren

Für die deutschen Touristen wurde angekündigt, dass am Montag und Dienstag 21.000 Menschen abreisen sollen. Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor halte aber den Flugbetrieb aufrecht. "Wir führen den Flugbetrieb ganz regulär fort", sagte eine Condor-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Natürlich gebe es besorgte Kunden, die sich bei dem Ferienflieger telefonisch meldeten. "Es ist toll, unseren Kunden sagen zu können, dass wir weiter fliegen und dass der Flug normal geht."

Der Thomas-Cook-Tochter ist es jedoch aus rechtlichen Gründen untersagt, Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, an ihr Reiseziel bringen. Das Unternehmen teilte mit:

"Condor wurde von Ihrem Reiseveranstalter informiert, dass eine Gewährleistung zur Durchführung Ihrer Reise heute und morgen nicht gegeben ist. Wir dürfen Sie daher für Ihren Flug nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut.

Thomas Cook wird sich mit allen Gästen direkt in Verbindung setzen, deren Abreise für heute (23. September) oder morgen (24. September) geplant ist.

Wenn Sie sich einen von Ihrer Pauschalreise losgelösten Flug kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an den Condor Serviceschalter an Ihrem Flughafen oder besuchen Sie die Condor Website unter www.condor.com."

Thomas-Cook-Urlaub gebucht: Was kann ich nun tun, wenn ich selbst betroffen bin?

Angesichts des Zusammenbruchs von Thomas Cook haben sich besorgte Kunden an den Reiseveranstalter gewandt. Was britische Reisende angeht, so sind diese bei einer über Thomas Cook gebuchten Pauschalreisen automatisch versichert. Dieser Schutz nennt sich ATOL, also Air Travel Organisers' Licensing. Jedes britische Reiseunternehmen, das Pauschalreisen und Flüge verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, Urlauber damit abzusichern. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Personen, die Flüge und Unterkunft getrennt buchen.

Doch auch in diesem Fall können Reisende - und ganz gleich, woher sie kommen - sich in dieser Situation schützen:

Lesen Sie hier: Mit diesen Tricks sparen Sie sich auf Reisen richtig viel Geld.

Thomas-Cook-Insolvenz: Auswärtiges Amt sagt Urlaubern Unterstützung zu

Das Auswärtige Amt hat im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook möglicherweise im Ausland gestrandeten deutschen Urlaubern Unterstützung zugesagt. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes betonte, Reiseveranstalter in Deutschland seien verpflichtet, die Rückreise von Urlaubern zu organisieren, die von einer Insolvenz betroffen seien. Dazu müssten sie eine Insolvenzpflichtversicherung abschließen. Die Regierung beobachte die Lage "sehr genau". Welche Auswirkungen die Insolvenz haben werde, "wird sich in den nächsten Tagen zeigen". Das Auswärtige Amt habe eine Krisenvorsorgesitzung einberufen.

Die gesetzliche Haftung für Pauschalreisen ist allerdings auf insgesamt höchstens 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr beschränkt. Ein Sprecher des Justizministeriums wollte am Montag "darüber hinaus nicht spekulieren". Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellte in Frage, ob die Verbraucher im Fall der Thomas-Cook-Pleite überhaupt komplett abgesichert sind. Er mache "seit Langem" darauf aufmerksam, dass der Höchstbetrag der Absicherung von 110 Millionen Euro deutlich angehoben werden müsse, erklärte der Verband.

Denn ob der Betrag bei der Pleite eines Branchenschwergewichts ausreiche, sei nicht sicher. "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte vor drei Jahren angekündigt, ein Gutachten darüber einzuholen, ob und um wieviel der Höchstbetrag angehoben werden muss. Bis heute liegt kein Gutachten vor", kritisierte vzbv-Chef Klaus Müller gegenüber AFP. Er forderte, die Bundesregierung müsse endlich dafür sorgen, dass alle Pauschalreisenden im Falle der Insolvenz eines großen Reiseanbieters "ein zu 100 Prozent verlässliches Sicherheitsnetz" haben.

Sie sind von der Thomas-Cook-Pleite betroffen? Erfahren Sie hier von Stiftung Warentest, wie Sie an Ihre Entschädigung kommen.

Video: Die Pleite von Thomas Cook trifft viele Urlauber

Thomas-Cook-Insolvenz: Viele deutsche Veranstalter betroffen

Doch auch weitere deutsche Veranstaltertöchter haben den Verkauf von Reisen nach eigenen Angaben komplett eingestellt:

Buchungen der folgenden Veranstalter sind von den Insolvenzanträgen nicht betroffen:

Man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfinden, teilte Thomas Cook GmbH am Morgen in Oberursel bei Frankfurt mit.

Lesen Sie hier: Lufthansa & Co.: Bei welchen Airlines gibt es noch kostenloses Essen?

Britische Reisekonzern Thomas Cook pleite: Tausende Touristen gestrandet

Die aktuelle Situation wird laut der britischen Regierung als größte Rückholaktion in Friedenszeiten bezeichnet. Die Hauptziele des Reisegiganten lagen in Südeuropa und im Mittelmeerraum, viele aber in der Karibik, Asien und Nordafrika. 

"Nach dem Zusammenbruch von Thomas Cook* und der Annullierung aller Flüge hat Verkehrsminister Grant Shapps angekündigt, dass die Regierung und die britische Zivilluftfahrtbehörde Dutzende von Charterflugzeugen gemietet haben, um Kunden kostenlos nach Hause zu fliegen", heißt es in einer Erklärung des Unternehmens. "Alle Kunden, die derzeit mit Thomas Cook im Ausland sind und für die die Rückkehr nach Großbritannien in den nächsten zwei Wochen gebucht ist, werden so nah wie möglich an ihrem gebuchten Rückreisedatum nach Hause gebracht." Während bei Pauschalreisenden aus Deutschland im Fall einer Insolvenz des Veranstalters ein Versicherer einspringt, bezahlt in Großbritannien der Staat für die Rückholung gestrandeter Urlauber aus dem Ausland.

Die Luftfahrtbehörde CAA teilte mit, sie habe eine Flugzeugflotte bereit gestellt, um Urlauber nach Großbritannien zurückzuholen. Die britische Regierung betonte, im Zuge der "Aktion Matterhorn" würden die Maschinen Touristen ungeachtet ihrer Nationalität ausfliegen, falls sie eine Reise mit Ziel Großbritannien gebucht hätten.

Lesen Sie hier: Darauf sollten Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung achten.

Insolvenz von Thomas Cook wird griechischen Tourismus nachhaltig prägen

Etwa 50.000 Touristen sind in Griechenland gestrandet, wie ein Beamter des griechischen Tourismusministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte. Die Urlauber hingen auf den Inseln Zakynthos, Kos, Korfu, Skiathos und Kreta fest. Die oberste Priorität sei es nun, sie nach Hause zu bringen.

"Das ist ein Erdbeben der Stärke 7, und der Tsunami kommt erst noch", sagte am Montag der Präsident des kretischen Tourismusverbands, Michalis Vlatakis, gegenüber griechischen Medien. So hätten auf Kreta rund 70 Prozent aller Tourismusunternehmen Verträge mit dem Reise-Riesen.

Allein 2019 habe Thomas Cook gut 400.000 Besucher nach Kreta gebracht. "Derzeit sind noch etwa 20.000 da", sagte Vlatakis. Nun gelte es, diese Kunden bestmöglich zu versorgen, damit sie Kreta auch künftig treu blieben. Dennoch werde die Insolvenz von Thomas Cook den griechischen Tourismus nachhaltig prägen, glaubt der Fachmann.

Auch interessant: Fluggesellschaften können sofortige Bezahlung von Tickets verlangen.

Kann der Staat die taumelnde Fluglinie Condor retten? Schon einmal gab es eine solche Unterstützung für eine Airline. Sie hat ihre letzte Rate erst vor wenigen Tagen zurückgezahlt.

sca / dpa / AFP

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